Erschließungskosten bei nachträglicher Bebauung

4,50 Stern(e) 4 Votes
C

Caspar2020

Mach das ruhig.

Was ich nicht verstehe; ne Straße wurde gebaut um eure Grundstücke zu erschließen. Das neue Grundstück kam ja jetzt nicht aus dem nichts; oder? Oder wie muss man sich das auf ner Karre vorstellen?
 
H

HilfeHilfe

Mach das ruhig.

Was ich nicht verstehe; ne Straße wurde gebaut um eure Grundstücke zu erschließen. Das neue Grundstück kam ja jetzt nicht aus dem nichts; oder? Oder wie muss man sich das auf ner Karre vorstellen?
Deswegen denke ich das die Kosten jetzt über Grundstückspreis abgegolten sind ( Stadt als Verkäufer ) . Wenn es einen privaten Verkäufer gab sollte er die Kosten bezahlt haben damals. Unabhängig ob er gebaut hat . Ist ja auch wertsteigernd fürs Grundstück
 
montessalet

montessalet

Mach das ruhig.

Was ich nicht verstehe; ne Straße wurde gebaut um eure Grundstücke zu erschließen. Das neue Grundstück kam ja jetzt nicht aus dem nichts; oder? Oder wie muss man sich das auf ner Karre vorstellen?
Diese Frage stelle ich mir auch. Wenn das Grundstück schon vorher zur Bebauung vorgesehen war, dann müssten die entsprechenden Erschließungskosten entweder durch den Landbesitzer bezahlt werden oder wurden "aufgeschoben". Beide Varianten sind mir bekannt.
Dann kann es auch sein, dass ein bisher nicht zur Erschliessung vorgesehenes Grundstück erschlossen wird: Dann muss es an den Erschließungskosten partizipieren. Wenn nun vorher alle Erschließungskosten auf die Grundeigentümer umgelegt wurden, dann verstehe ich natürlich die Frage des TE schon.
 
H

hg6806

Wie schon erwähnt war das neue Grundstück noch NICHT im Bebauungsplan (was wohl auch Grundlage der Erschließungskosten war).
Es wurde ca. 3 Jahre, nachdem der letzte gebaut hatte, zum Leidwesen aller ein Parkplatz entfernt und in den Bebauungsplan dann mit aufgenommen. Es war als vorher nicht vorgesehen.
 
11ant

11ant

Der Parkplatz wird ja wohl erschlossen gewesen sein und wurde jetzt schlicht verkauft und neu gewidmet. Welchem Bebauungsplan-Geltungsbereich er dabei zugeschlagen wurde, ist unerheblich. Eine Straße führte wohl damals schon bis dort heran - zum Wesen von Parkplätzen gehört ja, daß sie anfahrbar sind. Jetzt noch Versorgungsleitungen da hin zu legen, läßt sich durchaus beim Verkauf einpreisen und berührt die Nachbarn nicht.

Verstehen würde ich die Frage des TE also nur dann, wenn damals der Parkplatz schon mit angeschlossen worden wäre. Ob der Parkplatzeigentümer die Straße des TE hätte mitbezahlen müssen, hängt m.E. mit davon ab, ob sie auch den Parkplatz erschlossen hat oder ob man den lediglich auch von da hat anfahren können.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42622 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Erschließungskosten bei nachträglicher Bebauung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Öffentlicher Parkplatz neben Grundstück kaufen. 17
2Grundstück muss erschlossen werden. GU sagt das hat Prio! 35
3Grundstück voll Erschlossen, weitere Kosten? 10
4Grundstück voll erschlossen? - Kabel fehlt teilweise 10
5Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? - Seite 210
6Erschließungskosten für Gas und Abwasserleitungen - Seite 211
7Erschließungskosten / Hausanschlusskosten 11
8Finanzierung Grundstück, variabler Kredit? - Seite 320
9Grundstück - Entscheidung? - Seite 214
10Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren - Seite 244
11Eigenheim schlüsselfertig. Freies Grundstück 17
12Erschließungskosten §127 Baugesetzbuch - Seite 212
13Falsche Angaben zum Grundstück im expose - Seite 239
14Erschließungskosten und Infos vor Grundstücksbesichtigung 10
15Grundstück/Haus getrennt finanzieren - Zinsbindung - Seite 211
16Grundstück zu teuer für den Gesamtkostenrahmen? - Seite 232
17Machbarkeit Einfamilienhaus + Grundstück 400.000 € - Seite 989
18Zusage Grundstück und wie geht es weiter - Seite 253
19Unerschlossenes Grundstück Bauantrag stellen 18
20Grundstück am Nordhang – nächste Schritte? - Seite 325

Oben