Ermittlung der anrechenbaren Kosten bei grober Schätzung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
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M

mertmk3

Eine Frage ist mir eben noch gekommen:

Was würdet ihr vom Architekten einfordern, bevor ihr euch für Ihn entscheidet? Was mir vorschwebt ist ein Baukostenplan, damit klar ist, dass sich unsere Vorstellungen vom Objekt und den Kosten decken. Darin enthalten soll dann natürlich auch das Architektenhonorar sein. Es soll keine detaillierte Kostenaufstellung sein. Ich stelle mir da 2-3 Seite vor um einen Eindruck zu haben.

Was habt ihr vor der Zusage und damit Beauftragung der ersten Leistungsphasen auf dem Tisch gehabt?
 
S

Steffen80

Eine Frage ist mir eben noch gekommen:

Was würdet ihr vom Architekten einfordern, bevor ihr euch für Ihn entscheidet? Was mir vorschwebt ist ein Baukostenplan, damit klar ist, dass sich unsere Vorstellungen vom Objekt und den Kosten decken. Darin enthalten soll dann natürlich auch das Architektenhonorar sein.

Was habt ihr vor der Zusage und damit Beauftragung der ersten Leistungsphasen auf dem Tisch gehabt?
Baukostenplan kannste vergessen..das hängt ja von 1000 Dingen ab. Der Architekt kann Dir Max. eine Kostenschätzung pro qm geben. Schlag da 300 EUR darauf und dann hast Du dein Budget
 
M

mertmk3

Mein Arbeitskollege hat so eine 2-3-seitige Kostenschätzung bekommen. Das kann ja nicht so viel aufwand sein?

Mir wurde bisher ein qm preis von 2000-2500 pro qm gegeben. Haltet ihr das für realistisch? Wenn ich da vom Mittelwert ausgehe erhalte ich ca 400k€ für 180m². Das würde ja passen.
 
D

Deliverer

Ich habe eine komplette Gewerkeliste mit Preisschätzung pro Gewerk bekommen. Vor Unterschrift, aber nach der dritten Planungsrunde. Er wusste also recht genau, was wir wollten.
 
L

Lumpi_LE

Wenn ein Architekt oder Ingenieur sich im Raum Stuttgart deutlich unter HOAI verkauft ist er entweder nicht sonderlich gut oder nicht sehr schlau, was beides nicht förderlich ist.
Da beim Einfamilienhaus der Architekt die TGA i.d.R. mitmacht oder mindestens betreut kannst du auch die kompletten 400k als anrechenbare Kosten ansetzen. Dazu kommt neben den Kosten nach §35 dann noch die Tragwerksplanung §52 und dazu dann noch die ganzen Nebenkosten wie Vermessung, Baugrund usw.
All-in wären hier bei einem Haus mit wenigen Besonderheiten laut Gesetzgeber ca. 85t€ angemessen.
Ein GU versteckt in seinen Kosten etwa die Hälfte, Ein Architekt macht's vlt für 75%.
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
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