Eintragung Miteigentum vom Grundstück

4,50 Stern(e) 4 Votes
dynaudio79

dynaudio79

Hallo Gemeinde.

Ich möchte meine Lebensgefährtin mit in das Grundbuch eintragen bevor wir anfangen zu bauen.
Ich stehe zu 100% drin und möchte 50/50 machen.
Welche Kosten kommen denn da auf mich zu?
Zählt für die Berechnung der damalige Kaufpreis des Grundstücks oder der aktuelle Verkehrswert?
Muss meine Lebensgefährtin dann Grunderwerbsteuer zahlen?

Viele Güße
Steffen
 
N

nordanney

Zählt für die Berechnung der damalige Kaufpreis des Grundstücks oder der aktuelle Verkehrswert?
Wahrscheinlich wird der Verkehrswert zugrunde gelegt.
Muss meine Lebensgefährtin dann Grunderwerbsteuer zahlen?
Jein. Wenn Du verkaufst, dann ja. Wenn Du verschenkst, dann Schenkungssteuer (Freibetrag T€ 20, darüber hinaus Schenkungssteuerklasse III ?)
Welche Kosten kommen denn da auf mich zu?
Notar und Grundbuchkosten. Kannst Du online berechnen.
 
W

Wormser1989

Wenn du schreibst "Lebensgefährtin", gehe ich davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid. Je nach Wert des Grundstückes (bzw. des halben Anteils daran) würde nach meinem Dafürhalten ggf. auch Schenkungssteuer anfallen. Hierzu wird das Finanzamt den aktuellen Wert des Grundstücks und damit den aktuellen Wert der Schenkung zur Bemessung heranziehen. Auch Grunderwerbsteuer sollte/dürfte anfallen. Inwiefern diese in Abhängigkeit zur Schenkungssteuer und/oder darüber hinaus (oder eben nicht) anfällt, kann ich nicht beurteilen (da kein Steuerberater).

Weitere Kosten die anfallen: Notar, für die Übertragung der Hälfte (bemisst sich auch wieder nach dem Wert der Urkunde/des Grundstücks) und kosten beim Grundbuchamt für die Eintragung der Änderung des Eigentums.

Am besten einen Notar dahingehend konsultieren.
 
dynaudio79

dynaudio79

Danke für die Antworten.
Wir sind nicht verheiratet.

Der Preis des Grundstücks hat sich mittlerweile verdreifacht und liegt nun bei 180€/qm. Größe ist 1400qm.
Somit scheint der Knackpunkt die Schenkungssteuer zu sein.
Vielleicht sollten wir uns doch lieber einen Trauschein holen.
 
W

Wormser1989

Wie gesagt, das ist nur eine Vermutung. Ich bin weder Jurist (und) Notar, noch Steuerberater
Mein (VORSICHT) Bauchgefühl sagt mir: Entweder Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer.
Ja nachdem ob es eben rechtlich eine Schenkung oder ein Kauf (gegen Kaufpreiszahlung) ist.
Grundlage für die Gebühren und Steuern wird wohl in jedem Fall der aktuelle Wert sein und nicht der damalige Kaufpreis.
 
N

nordanney

Bei der Übertragung unter Eheleuten fällt keine Steuer an. Dann müsstet ihr nur den Notar und das Grundbuch bezahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Eintragung Miteigentum vom Grundstück
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück überschreiben / nicht verheiratet - Seite 333
2Partnerin ausbezahlen und 2. Mal Grunderwerbsteuer - Seite 328
3Schenkungssteuer beim Grundstückskauf 12
4Grundstück mit Bauverpflichtung = + 20% Verkehrswert! 14
5Zeitlicher Ablauf Grunderwerbsteuer und Hausbauvertrag - Seite 220
64 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus - Seite 696
7Bauherr/Grundbuch bei noch unverheiratetem Paar - Seite 328
8Grundstückskauf, Ehepartner mit ins Grundbuch eintragen? 17
9Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer 18
10Notar Vertragänderung des Wegerecht 10
112 Brüder Hausbau, wie vorgehen (teilen, vermessen, grundbuch etc.)? - Seite 321
12Grunderwerbsteuer auf Hausbau - wann? 15
13Grundbuch später als geplant - KfW Förderung retten - Seite 218
14Alte Grunddienstbarkeit im Grundbuch 13
15Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS? 30
16Bauvorhaben Verkehrswert Haus - Schätzungen - Marktwert? 23
17Wie werden die Notarkosten und Grunderwerbsteuer berechnet? 26
18Fragebogen Finanzamt zur Bemessung der Grunderwerbsteuer 11
19Grunderwerbsteuer wer kennt sich aus? - Seite 316
20Haus und Grundstück an Tochter verkaufen: Grunderwerbsteuer sparen? - Seite 316

Oben