Eintragung Miteigentum vom Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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dynaudio79

dynaudio79

Ich habe jetzt gelesen, dass bei einer Scheidung nicht beide einen Anspruch auf die Hälfte haben wenn das Haus vor der Ehe gekauft wurde.
Sondern nur der der im Grundbuch drin steht.
Ist das so korrekt?
 
N

nordanney

Ich habe jetzt gelesen, dass bei einer Scheidung nicht beide einen Anspruch auf die Hälfte haben wenn das Haus vor der Ehe gekauft wurde.
Sondern nur der der im Grundbuch drin steht.
Es gibt bei der Scheidung nie irgendwelche Ansprüche auf konkrete Dinge (vereinfacht). Es geht um den Zugewinnausgleich.

Einfaches Beispiel:
Er bringt ein Haus mit in die Ehe, Wert bei Hochzeit T€ 200. Ansonsten haben beide keinerlei Vermögen und Schulden. Bei der Scheidung wird erneut geschaut, welchen Wert das Haus hat. Sagen mir mal T€ 500 und ansonsten gibt es auch weiterhin keinerlei Vermögen und Schulden. Dann hat er sein Vermögen also um T€ 300 vermehrt und muss seiner Ex einen Zugewinnausgleich bezahlen, in dem Fall T€ 150.
 
dynaudio79

dynaudio79

Naja alles was nach der Ehe angeschafft wurde und gemeinsam genutzt gehört jedem hälftig.
Es geht bei uns nur um die Absicherung. Damit nicht einer am Ende nichts mehr hat.
 
dynaudio79

dynaudio79

Das war nur eine Info. Weil es einen Unterschied macht ob etwas vor oder nach der Ehe angeschafft wurde.
Unser Hausbau hat noch nicht begonnen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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