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ᐅ Carport der kein Carport sein darf


Erstellt am: 14.01.17 20:55

Gesine19.04.17 03:32
Und einen Widerspruch kann man nicht einlegen?
Klar sollte man schon vorher mal mit einem Rechtsanwalt sprechen.
zuluindia19.04.17 11:16
Wir haben als Garage ohne Tor geplant.
Brauchen zwar nun eine Benzinauffangwanne und es wird bei den Kanalgebühren auch als verbaute Fläche gerechnet, aber dafür hat es die Gemeinde (unser Ansprechpartner in Niederösterreich) so akzeptiert.
DG19.04.17 12:04
Gesine schrieb:
Und einen Widerspruch kann man nicht einlegen?
Klar sollte man schon vorher mal mit einem Rechtsanwalt sprechen.

Widerspruch ist nicht möglich, man muss schon gegen den rechtmäßig aufgestellten Bebauungsplan klagen - die Aussicht auf Erfolg dürfte äußerst übersichtlich sortiert sein.

Viel wichtiger ist allerdings die Frage, warum man sich ein Grundstück kauft, dessen Bebaubarkeit im Bebauungsplan eindeutig geregelt ist, dies aber nicht zum Bauwunsch passt. Und wieso die Bauherren einen Architekten zwingen, ein Carport dorthin zu zeichnen, wo es offenkundig nicht genehmigungsfähig ist.

Der Gang zum Rechtsanwalt hilft da nicht weiter.

MfG
Dirk Grafe
Bieber081519.04.17 13:25
Ohne Skizze verstehe ich das Problem nicht. Wenn das Haus 3 m von der Grundstücksgrenze weg ist und einen Seiteneingang hat und dort (an der Seite) auch das Carport stehen soll, dann wäre es doch auch 3 m von der Grundstücksgrenze weg und damit sicher auch 3 m von der Verkehrsfläche. Oder??

Ein Bild (hier Skizze) ersetzt 1000 Worte, aber vermutlich habe nur ich einen Knoten im Kopf ;-).
Dirk Grafe schrieb:
Viel wichtiger ist allerdings die Frage, warum man sich ein Grundstück kauft, dessen Bebaubarkeit im Bebauungsplan eindeutig geregelt ist, dies aber nicht zum Bauwunsch passt.
Na ja, das Leben ist voller Kompromisse ... Mir fielen da viele Gründe ein.
Dirk Grafe schrieb:
Und wieso die Bauherren einen Architekten zwingen, ein Carport dorthin zu zeichnen, wo es offenkundig nicht genehmigungsfähig ist.
+1
ypg19.04.17 13:47
Ich verstehe und sehe kein Problem. Grenzabstand zur Straße ist 3 Meter und bleibt 3 Meter. Das ist nicht selten (betrifft fast alle Grundstücke, sofern sie sich nicht in einer Innenstadt befinden) und schränkt einer Bauweise kaum und nicht nennenswert ein.
Diese 3 oder oft 5 Meter haben Sinn, einen Abstand zu wahren.
Warum kann man sich dem nicht beugen? Warum versteht man den Bebauungsplan hier nicht?




In aller Kürze Grüsse
KrustyDerClown22.04.17 00:16
Wäre es denn aus eurer Sicht sinnvoll zu argumentieren, dass im Bebauungsplan nur von Garagen die Rede ist? Carports sind nicht erwähnt. Dann müsste doch die Landesbauordnung (Rheinland-Pfalz) gelten?
rechtsanwaltbebauungsplancarportgrundstücksgrenze