Bürgschaftslösung gem. §7 Makler- und Bauträgerverordnung

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B

Brenner

Hallo liebe Mitglieder,

hat von Euch zufällig jemand Erfahrungen mit der Bürgschaftslösung gemäß §7 Makler- und Bauträgerverordnung in seinem Bauträgervertrag gemacht?
Bei uns wird dies vom Bauträger wohl so gehandhabt. Ich habe mich informiert, aber irgendwie fühle ich mich nicht so wohl damit Raten zu zahlen, wenn gewisse rechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Gibt es da rechtliche Nachteile im Vergleich zur Vormerkungslösung §3 Makler- und Bauträgerverordnung?
Ich wäre über Erfahrungen wirklich sehr dankbar.

Viele Grüße,
Brenner
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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