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Eine Rüge muß ja nicht rüde formuliert sein, aber auch nicht "nett" - es ist eine juristische Formsache: der Verkäufer muß vom Mangel in Kenntnis gesetzt und mit Fristsetzung zu dessen Behebung aufgefordert werden. Ein Kriegsbeil ist das nicht.Ich gebe zu, ich tue mich schwer, so eine Rüge nett zu formulieren.