Berechtigung Baukindergeld nach Erbfall

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A

((andreas))

Hallo,

wir wollen nächstes Jahr als 4-köpfige Familie unser Eigenheim bauen und haben uns dementsprechend im Sommer gefreut, als das Baukindergeld beschlossen wurde.
Da wir in Bayern wohnen bedeutet es für uns 40000 € mehr in der Tasche zu haben.
Soweit ich informiert bin, beziehen sich alle Förderungen auf den Erwerb oder Bau von selbstgenutzem Wohneigentum. Passt ja soweit auch für

1) Baukindergeld Bund
2) Baukindergeld Land Bayern
3) Eigenheimzulagen Land Bayern

Nun bin ich durch einen Trauerfall in der Familie kurzfristig Teil einer Erbengemeinschaft geworden, in der es unter anderem auch um zu vererbende Wohnungen geht.

Falle ich damit schon aus einer der Förderungen heraus? Auch wenn ich an 3 1-Zimmerwohnungen zu jeweils 1/8 beteiligt bin?
Sollte ich beim Aufteilen des Erbes besser darauf achten ausbezahlt zu werden anstatt irgendwo in einem Grundbuch eingetragen zu werden?

Recherche im Internet war dazu leider nicht ganz eindeutig. Vielleicht weiß hier jemand, wo ich etwas entsprechendes nachlesen kann.

Besten Dank vorab!
 
H

HilfeHilfe

Erstmal Beileid . Streng genommen heißt es ja Erwerb und nicht geerbt oder geschenkt . Wenn es aber geht immer auszahlen lassen . Eine oder mehrere 1/8 Wohnungen zu besitzen ist stressig . Riecht nach GbR
 
face26

face26

Auch von mir mein Beileid.

Wie der Erwerb zustande kam ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass am Tag der Baugenehmigung (Neubau) oder des Kaufvertrages Du nicht Eigentümer einer Wohnung bist. Bin leider zu wenig Jurist ob im Sinne des Baukindergelds Du als Teil einer Erbengemeinschaft als Eigentümer giltst.
Frag bei der KfW nach. Dort kannst auch die sonstigen Bedingungen auf der Homepage nachlesen.
 
A

((andreas))

Danke für eure Rückmeldungen.

Nachfrage bei der KfW ergab: Egal wie gering die Beteiligung an einer Immobilie ist, man ist dann nicht mehr bezugsberechtigt. Ebenfalls spielt keine Rolle woher die Immobilie kam (Kauf oder Erbe).

Wenn der Immobilienbesitz nicht mehr vorhanden ist (Verkauf oder Aufteilung des Erbe), besteht wieder Bezugsberechtigung.

Bedeutet für uns leider eine zeitliche Verzögerung von circa einem viertel Jahr.
 
A

((andreas))

Das geht niemals so schnell. Ich wäre überrascht, wenn du aus der Nummer raus bist, bevor das Baukindergeld ausläuft.
Wo siehst du die große Verzögerung?

Erstellung Erbschein?
Aufteilung unter den Erben?
Anschließender Notartermin?
Grundbucheintrag?

Hab in dem Gebiet (zum Glück) noch nicht allzu viel Erfahrung. Vielleicht weißt du mehr?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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