Berechtigung Baukindergeld nach Erbfall

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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A

((andreas))

Zu unserem Planungsstand: wir wollten diese Woche den Bauantrag abgeben.
@HilfeHilfe: ich bekomme ja in der aktuellen Situation kein baukindergeld. Wegen des Erbes. Stichtag ist Baugenehmigung also muss ich mit dem Bauantrag jetzt warten bis wir das Erbe aufgeteilt haben inklusive Notar und Grundbucheintrag.
 
A

apokolok

OK, das ist doch schon mal gut.
Lass dir mal von der KfW schriftlich geben, dass das bisschen Immobilienanteil wirklich ein Killer ist.
Im Sinne des Gesetzgebers kann das nämlich nicht gewesen sein, es wird ja explizit auf (nutzbares) Wohneigentum und nicht auf jegliches Vermögen abgestellt.
 
G

gmt94

OK, das ist doch schon mal gut.
Lass dir mal von der KfW schriftlich geben, dass das bisschen Immobilienanteil wirklich ein Killer ist.
Im Sinne des Gesetzgebers kann das nämlich nicht gewesen sein, es wird ja explizit auf (nutzbares) Wohneigentum und nicht auf jegliches Vermögen abgestellt.
Ja das ist ja das schlimme an der Sache. Aber wo willst du die Grenze ziehen? Bei mir ist echt ähnlich. Meine Eltern haben mir meinem Bruder vor einigen Jahren das Elternhaus überschrieben mit lebenslangen Wohnrecht. In diesem Fall ist dieser Immobilien Besitz für mich zur zeit nichts "wert" bekomme jedoch kein baukindergeld. Wir haben mit dem Geld nicht gerechnet, daher ist es jetzt nicht ganz so tragisch wie in diesem Fall. Wäre aber nett gewesen.

So wie ich es in Erinnerung habe worden ja nur 1,5Mrd Euro für das baukonbaukind bereitgestellt. Dann hat man aber wohl schnell gemerkt, dass das nicht lange reicht . Daraufhin haben sie erst mal den Zeitraum verkürzt und dann noch den Trick mit dem Immobilien Besitz eingeführt. Und Zack ist schon Mal ein sehr großer Anteil von förderfähigen Personen raus.

Mein Arbeitskollege hat am 16.12.16 sein Haus gekauft. 14 Tage zu früh um baukindergeld zu bekommen. Bei ihm wären es auch 24000€ gewesen.

Gerecht ist das alles nicht, aber aufregen bringt ja auch nichts.
 
A

aero2016

ich bekomme ja in der aktuellen Situation kein baukindergeld. Wegen des Erbes.
ich würde da einen Juristen befragen, was unter Eigentum zu verstehen ist. Meines Erachtens bist du zur Zeit kein Eigentümer einer Immobilie. Du weißt, dass jemand gestorben ist und du erbberechtigt bist, Du weißt, dass in der Erbmasse auch Immobilien sind. Damit sind es aber noch nicht Deine Immobilien. Dazu dürfte mehr gehören, z.B. der Grundbucheintrag.
 
A

((andreas))

Ich habe bereits mehrere Quellen im Internet gefunden, die die Sache mit der Erbengemeinschaft belegen und auch die telefonische Auskunft der KfW war eindeutig.

Erbschein bekommen wir jetzt wohl doch relativ schnell (1 Woche), es gibt Anlass optimistisch zu sein, dass wir doch nur wenig zeitlichen Verzug rein bekommen.

Was mir noch unklar ist:
Ab wann kann ich meinen Bauantrag stellen: Nach dem Termin mit dem Notar zur Erbauseinandersetzung, aus dem hervorgeht, dass ich keine Immobilie bekomme oder erst, wenn die entsprechenden Grundbucheinträge erledigt sind.
Hat hier jemand eine Ahnung?
Die Anfrage habe ich parallel schriftlich an die KfW gerichtet. Ich berichte, wenn ich von dort etwas höre.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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