ᐅ Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang
Erstellt am: 03.12.22 16:28
hanghaus202304.12.22 15:59
Bei der Planung solltest etwas mehr Zeit einplanen und ca. 1000 Euro für die Abweichung vom Bebauungsplan. Es kann aber auch sein, dass Euer Bauamt das etwas lockerer sieht.
hanghaus202304.12.22 16:03
WilderSueden04.12.22 16:29
Wobei ich hier schon das Problem sehe, dass sich der dann auf der Hangseite mindestens einen Meter eingräbt eher deutlich mehr. Das spricht absolut nicht für einen Bungalow auf Bodenplatte, ich sehe hier auf jeden Fall ein Untergeschoss. Auch wenn das Ziel ist ein kleines Haus zu bauen, alles andere arbeitet gegen das Grundstück.
hanghaus202304.12.22 16:35
bei einer theoretischen Steigung von 12% sind das nicht mal 1 m bei einer Hausbreite von 8 m. 0.5m abtragen und 0.5m auffüllen. Das geht auch ohne UG recht gut. Zumal laut TE eine Ebene besteht.
WilderSueden04.12.22 16:53
80qm auf einer Ebene sind mehr als ein Außenmaß von 8x10m, abzüglich Außen- und Innenwänden reden wir eher von 10x10m. Dazu kommt, dass das Haus nicht dort endet, man hat auch noch Drainagestreifen, Wege, Terrasse, etc., der betroffene Bereich ist deutlich größer. Wir bauen bei 2m Höhenunterschied im Grundstück und ~80cm von Hauseck zu Hauseck noch ohne Keller (Plan hier), deutlich mehr fände ich aber nicht mehr sinnvoll. Deshalb auch mein Tipp den Höhenplan zu nehmen und mal alles einzuzeichnen was man auf dem Grundstück platzieren will, zumindest grob.
sque198904.12.22 17:50
Ja ich denke letztendlich ist das Mindeste ein Höhenplan mit Einzeichnung der Komponenten. Ihr habt natürlich Recht, dass die Frage des Bebauungsplan das eine ist, die Konsequenzen sich dann aus der Bebauung ergeben sollte sie so zugelassen werden aber das andere und evtl. ja auch ein Problem.
Unser Baupartner arbeitet gerade an so einem Plan und wir warten das mal ab. Danke euch
Unser Baupartner arbeitet gerade an so einem Plan und wir warten das mal ab. Danke euch
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