Bauträger ändert Grundstücksgröße

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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N

nordanney

Nein, haben wir nicht. Er wollte keinen reinschreiben, da das Grundstück von einer Erbengemeinschaft kommt. Anfangs wars Juli, dann Oktober und bis jetzt haben wir auch auf mehrmaliger Nachfrage keine definitive Auskunft und schriftliche Antwort erhalten, wann der Notartermin bzw. der Beginn der Erschließung der Grundstücke beginnt. Wir sind da nicht alleine, es bauen da auch noch mehrere.
Das ist mehr als dumm gelaufen. Dann kann Baubeginn auch erst 2023 sein :confused:
Warum schließt Ihr denn so einen Vertrag ab, der Euch keinerlei Möglichkeiten bietet?
 
B

Bauwillig987

Weil er auf mehreren Nachfragen, keine Antwort geben konnte und wir das Grundstück wollten. Ansonsten bekommen wir keins (zu alt), Angebote gibt es hier in der Gegend keine. Wir sind schon im Bauherren-Schutzbund eingetreten, aber auch zu spät. Das wissen wir ja jetzt. Vorher einfach naiv und dumm.
 
B

Bauwillig987

Nein, zahlen müssen wir erst was, wenn wir das Grundstück kaufen. -->Grundstückspreis und die Notarkosten, später dann die Kosten für den Bauantrag und die Gebühren.
 
andimann

andimann

Hi,

puuh, das klingt alles nicht dolle.

Würde euch nur raten, euch nun mal anwaltlichen Rat zu holen. Vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit da rechtlich wirksam Druck aufzubauen. Wenn ihr Pech habt, will der Bauträger das Bauen erst anfangen, wenn alles verkauft ist. Dann kann er "alles in einem Rutsch" bauen, was ihn natürlich günstiger kommt. Aber dann kann es wirklich noch lange dauern bis es los geht.

Ich hoffe nur, ihr habt nicht auch noch eine Preissteigerungsklausel im Vertrag, der ihm erlaubt, jahrelang zu warten und dann auch noch den Preis anzuheben?

Viel Glück,

Andreas
 
S

SirSydom

Nein, zahlen müssen wir erst was, wenn wir das Grundstück kaufen. -->Grundstückspreis und die Notarkosten, später dann die Kosten für den Bauantrag und die Gebühren.
Die Makler- und Bauträgerverordnung gibt einen Zahlungsplan vor. Maximal 30% der Gesamtsumme sind NACH Beginn der Erdarbeiten drin. Vorher müsst ihr nichts zahlen.
die Makler- und Bauträgerverordnung ist verbindlich!!
Das sollte euch aber auch der Notar erklären..
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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