Baugenehmigung im Außenbereich

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B

brauer

Hallo,

im Familienbesitz haben wir einen Acker am Rand eines kleines Dorfes. Ein Teil-Grundstück war Rasenfläche bzw. dort steht bis heute eine Scheune. Ein Teil des Ackers wurde abgetrennt und meine Schwester durfte dort bauen (mit Auflagen, z.b. Streuobstwiese statt Garten).

Das Dorf besteht im Wesentlichen aus Häusern (nur) entlang einer Durchgangsstraße. Inzwischen gibt es aber diese zweite Reihe mit zwei Wohnhäusern und ansonsten Scheunen und landwirtschaftlichen Lagerhallen.

Da schon meine Schwester dort bauen durfte (trotz Außenbereichs): Kann man dann davon ausgehen, dass es sehr wahrscheinlich auch genehmigt würde, in 5, 10 oder 20 Jahren mal die Scheune abzureißen und stattdessen dort zu bauen?
 
wpic

wpic

Wende Dich am besten an einen regionalen Architekten und beauftrage ihn mit einer Begutachtung der Bausituation und mit einer Recherche + einem Vorgespräch bei den Baubehörden. Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich stark reglementiert und ist nur für sog. privilegierte Bauvorhaben nach §35 Baugesetzbuch möglich. Bauvorhaben sollten grundsätzlich als Bauvoranfrage planungsrechtlich und baurechtlich geklärt werden, bevor weiter Zeit und Geld in eine Genehmigungsplanung investiert wird.

Wird die Scheune abgerissen, erlischt der Bestandschutz - jedenfalls in NRW. Wahrscheinlich wird dort dann nur ein Gebäude gleichartiger Nutzung errichtet werden dürfen. JEde andersartige Nutzung muss mit den Behörden abgestimmt und verhandelt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 11.07.2025
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