Baufirma lehnt Änderungswünsche in Bauleistungsbeschreibung und Bauvertrag ab

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Mycraft

Mycraft

Moderator
Unser GÜ war/ist ein großer und in der Bauleistungsbeschreibung stand auch oft nur: "Markenprodukt" auf Nachfragen und bei der Bemusterung konnten konkrete Produkte fest in das Protokoll aufgenommen werden. Viele haben mich vor solchen Vorgehen gewarnt dennoch haben wir mit denen gebaut und bis jetzt nicht bereut...soll nicht heißen, dass ich es gut heiße, aber es muss eben nicht bedeuten, dass der GÜ deswegen schlecht ist.

P.S. bei der Heizung wusste ich nicht mehr außer, dass es eine Gasbrennwerttherme wird bis zu dem Tag als diese an die Wand kam...und es ist eine Junkers geworden...
 
P

Payday

es gibt dinge die kann man normal leicht reinbekommen, andere sind nahezu unmöglich.

leicht reinbekommt man:
- bestimmte produkte wie zb eine "Zehnder comfoair" Lüftungsanlage (darunter fallen alle punkte, wo die firma "namenhafte hersteller" in der Bauleistungsbeschreibung stehen hat)
- direkt ausgehandelte extras wie "50 weitere steckdosen im preis inbegriffen

schwer bis unmöglich:
- umformulierungen von floskeln wie die genannte "im Wesentlichen mängelfrei". kein unternehmer kann einschätzen, was diese Änderung am ende finanziell bedeutet und ob der unternehmer nicht einen kniefall macht vorm kunden.

also:
wenn du eine bestimmte heizung haben möchtest von einen bestimmten unternehmen, kannst du das völlig problemlos mit den unternehmen aushandeln (ggf. mit mehrpreis). die größe der anlage wird immer am anforderungsprofil des hauses errechnet. es bringt nichts, wenn man dir nun 5kw anlage sagt, du dann aber am ende 7kw brauchst. du kannst fest davon ausgehen, das die anlage für dein Haus vernünftig dimensioniert ist (zu große anlagen sind vom wirkungsgrad auch schlechter, da sie weit unter der nennlast fahren).
viele "namenhafte hersteller" floskeln aus der Bauleistungsbeschreibung werden nach der unterschrift auch noch von dir ausgesucht. darunter fallen zb immer die klinkersteine (Hausfassade), die dachpfannen, wc Dusche bad allgemein, Fliesen, usw... das einfachste wäre, wenn man vor der unterschrift sich die musterhalle anguckt und sieht, was im preis inbegriffen ist und was extra käme.
am ende sind es vielleicht 2-3 dinge, wo man wirklich überrascht wird was man bekommt. dadrunter fällt die mehrmals genannte heizung, und da kann man sich doch auf eine einigen.
am besten ist es aber trotzdem, das man die nimmt, die der gas wasser installateur immer nimmt. dazu könnte man kontakt mit Bauherren aufnehmen, die gerade mit den unternehmen bauen. am einfachsten geht das über diese besichtigungstermine fertiggestellter häuser, die jeder große Bauunternehmer online jeden zur verfügung stellt. dort hinfahren und mit den bauherren sprechen und erfahrungen einholen.

wenn ihr schon vor der unterschrift stress habt lasst es lieber sein. das geld für einen anwalt zur durchsicht der Bauleistungsbeschreibung und vertrag ist nie weggeworfenes geld - schon gar nicht wenn ihr am ende nicht unterschreibt. wozu wolltet ihr denn sonst diese prüfung?!
 
D

DragonyxXL

Ich denke aktuell ist es nicht mal die Bauleistungsbeschreibung, denn da geht es im Grund und hauptsächlich nur um die Nennung von Marken, Größenangaben etc. und einige Dinge, die noch ergänzt werden müssen bzw. unklar sind. Nichts nachteiliges für das BU.
Wie bereits erwähnt wurde, lässt sich das so pauschal gar nicht sagen. Wenn einige Dinge spezifiziert werden, nimmt es dem Bauunternehmer die Flexibilität und das ist für ihn nachteilig. Welche Größenangaben fehlen denn?

...aber es muss doch auch verstanden werden, wenn ich mich absichern bzw. einige Dinge einfach näher beschrieben haben möchte. Wenn mir eine Heizung eingebaut wird ist das schön, aber was für eine? Leistung? Marke? Wäre doch eigentlich kein Problem, das einfach zu nennen?
Ich glaube schon, dass der Bu versteht, dass du dich absichern möchtest. Biete ihm doch an für diese Absicherung 5.000€ mehr zu bezahlen. Seit wann gibt es denn zusätzliche Absicherung kostenlos? Stichwort: Versicherungen

Wie bereits erwähnt wurde, müssen einige Dinge erst berechnet werden, bevor eine Aussage zur Leistung getroffen werden kann insbesondere wenn man bei einem Heizungshersteller zwischen der mittleren und der großen Leistungsvariante steht (oder aufgrund dessen ein Produkt eines anderen Herstellers viel besser passen würde).

Es sollte also drinstehen, ob es sich um eine Gastherme, eine Luftwärmepumpe oder etwas anderes handelt. Aus meiner Sicht muss nicht die konkrete Leistung angegeben sein. Es wird eine Heizlastberechnung geben und aus der geht dann hervor was eingebaut werden muss. Da kann der BU aber auch nicht einfach die die halbe Leistung installieren und sagen das passt schon so.

Wenn ich eine Eingangsüberdachung haben will, ist auch das schön. Aber nur die Aussage, es wird eine Eingangsüberdachung gebaut ist recht unspezifisch. Sind das jetzt 2 Stühle über der Tür, ein einfaches Brett ausm Baumarkt oder eine Überdachung in Wlamdachform, mit schwarzen, engobierten Dachziegel der Marke x udn das Dach steht auf 2 runden Säulen Durchmesser x? Ist schon was anderes. darum geht is, in Bezug auf die Bauleistungsbeschreibung, eigentlich.
Walmdachform und Marke der Ziegel kann ich nachvollziehen, Durchmesser der Säulen schon nicht mehr.

Wenn ich jetzt mit einer Vertragsstrafen von xxxx Euro komme, dann verstehe och die Bedenken der BU. Oder mit einer Bankbürgschaft.
Genau da würde ich die Bedenken nicht verstehen. Der BU ist ja selbst für den zeitplangemäßen Baufortschritt verantwortlich. Für Verzögerungen durch Änderungen und Eigenleistungen des Bauherren und schlechte Witterung gibt es entsprechend Aufschub. Demnach kann der BU also auch saftige Vertragsstrafen akzeptieren, wenn ihm eine angemessene Bauzeit zugestanden wird. (Bei uns bspw. 7,5 Moante Bauzeit, also eher viel. Vertragsstrafe haben wir deutlich nach oben verhandelt und liegt jetzt bei ~3400€/Monat)
Die Bankbürgschaft sollte normalerweise auch kein Problem sein. Es stellt sich nur die Frage wer die Kosten für diese trägt. Wenn du bereit bist, sie zu bezahlen, sollte der BU damit kein Problem haben.

Aber wann auch bspw. der Bauantrag zu übergeben ist an uns oder der Baufertigstellungstermin poder Bauablaufplan etc. sind ja nicht so, das der BU jetzt benachteiligt wird.
Bei uns steht kein Baufertigstellungstermin drin sondern nur ein Baubeginn und eine Bauzeit aus der sich ein Baufetrigstellunsgtermin erschließt. Einen Bauablaufplan haben wir letzte Woche erhalten, wo der Rohbau zur Hälfte fertig war. Ist für eine Orientierung nicht schlecht, aber kann sich aus zahlreichen Gründen sowieso verändern. Zudem ist die Bauzeit kriegsentscheidend und nicht was im Bauablaufplan steht.

Insgesamt gehst du aus meiner Sicht an diversen Stellen einen Schritt zu weit mit deinen Forderungen, was nach einer Rechtsberatung auch zu erwarten war. Mit dieser Einstellung wirst du bei anderen Firmen auch ein Problem haben. Vielleicht kennt hier jemand im Forum Firmen bei denen du Aussicht auf Vertragsänderungserfolg hast.
 
B

Bieber0815

Es sollte also drinstehen, ob es sich um eine Gastherme, eine Luftwärmepumpe oder etwas anderes handelt. Aus meiner Sicht muss nicht die konkrete Leistung angegeben sein.
Ja. Zur Berechnung sollte m.E. die Vorlauftemperatur spezifiziert sein, in etwa: "Fußbodenheizung in allen Räumen mit Einzelraumregelung in allen Räumen. Die Berechnung erfolgt für eine maximale Vorlauftemperatur von xx °C. Das Bad erhält zusätzlich einen Handtuchheizkörper (1800 mm x 600 mm), der an den Heizkreislauf der Fußbodenheizung angeschlossen ist.".

Durchmesser der Säulen
Da könnte stehen "... Durchmesser nach Statik". Und dann sollte spezifiziert sein, wie die Säulen am Ende aussehen ("hergestellt aus bewährtem Beton nach Statik und zweifach in weiß mit einer Fassadenfarbe gestrichen.") So ungefähr ... Art und Qualität der Farbe kann gerne besser/genauer beschrieben sein.
 
P

Payday

die vorlauftemperatur geht wohl zu weit, da auch das erst später berechnet wird. der rest wird wohl passen.
beim dachüberstand könnte auch mehr da stehen. man kann sich aber doch zeigen lassen was "im preis inbegriffen" ist. wenn das die standard Bauleistungsbeschreibung ist, wird man den vorstand doch bei jeden aktuellen haus des unternehmens sehen. und ein paar aktuelle häuser guckt man sich doch sowieso an und spricht mit den bauherren. die haben 100 mal mehr über das bauunternehmen zu berichten als jeder andere...

und nenn uns doch mal die baufirma. die großen firmen kennt man hier und kann ggf. auch was dazu sagen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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