W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baufirma lehnt Änderungswünsche in Bauleistungsbeschreibung und Bauvertrag ab


Erstellt am: 21.11.16 16:39

sauerpeter21.11.16 16:39
Hallo Zusammen,

wir haben Bauleistungsbeschreibung und Bauvertrag nun prüfen lassen (sind im Bauherren-Schutzbund) und der Firma nun übermittelt. Sie scheinen erstaunt und wollen nun erstmal den Baubetreuer kennenlernen, um zu sehen, wie er "baut" bzw. welche Anforderungen er im Allgemeinen hat. Damit nachher nicht wegen jeder "Kleinigkeit" auf der Baustelle gestritten wird. Hinsichtlich Vertrag meinte er, das sie den Vertrag selbst vom Anwalt haben aufsetzen lassen udn dort nicht richtig bereit sind, was zu ändern. Er meinte, Bauleistungsbeschreibung und Bauvertrag nutzen sie seit 20 Jahren und es gab nie Probleme. hm...einige Punkte im Bauvertrag fand ich schon grenzwertig, nachdem mich der Anwalt darauf hingewiesen hat.

Wie sind eure Erfahrungen? gab es bei euch heiden Diskussionen oder haben sie die meisten Änderungen angenommen?

ich meine in der Bauleistungsbeschreibung ist ja nix nachteiliges für die Firma. Im Bauvertrag logischerweise der Zahlungsplan, aber da das nirgends wirklich gesetzlich geregelt scheint, muss er das ja nicht annehmen. Da bleibt es mir dann überlassen, ob mir das so gefällt.
Die anderen Dinge, da wäre wirklich nichts nachteilig für die Firma. Es ginge in der Bauleistungsbeschreibung meist um detaillierte Beschreibungen der Technik (Marke, Größe etc.) Verstehe da das Problem nicht. Aussage war, sie arbeiten mit verschiedenen Herstellern zusammen und jetzt nicht wissen, welcher Hersteller dann später das bessere Angebot hat. Klar, wenn ich beabsichtige was aus Usbekistan einzubauen, dann würde ich sowas auch nicht nennen... :/
Dreck, wir haben schon einige Zeit vertrödelt, weil viel Zeit wegen urlaub, krankheiten oder sonst was drauf gegangen ist. Nicht das wir jetzt wieder von vorn anfangen und nach einer Firma suchen müssen...
Könnte mir vorstellen, das der sagt: "Ach Herr..., wir wollen gar nicht mit ihnen bauen, wenn es schon im vorherein solche Diskussionen und Probleme gibt".

Zumal ich den Baubetreuer dann unnötig bezahlen muss für seinen Aufwand. Wenn die Firma nach Vorschrift arbeitet, dürfte es doch eigentlich kein Problem sein. Die Baufirma meinte dazu, die DIN kann jeder anders auslegen... Hhmm. Bin zwar Laie, aber wenn die DIN bspw. vorgibt, das der Estrich 10cm hoch sein muss, dann sit das doch eindeutig. Wenn die DIN sagt der Estrich muss zwischen 10cm und 20cm sein, dann ist das auch klar...


Ich könnte grad richtig durchdrehen und der Bau hat noch nicht mal begonnen...
Bieber081521.11.16 16:57
sauerpeter schrieb:
Er meinte, Bauleistungsbeschreibung und Bauvertrag nutzen sie seit 20 Jahren und es gab nie Probleme.
Eine, eigentlich die, Standardantwort im Bauwesen lautet: Haben wir schon immer so gemacht! Im konkreten Fall wird es vielleicht sogar stimmen, auf ihrer Seite gab es nie Probleme ;-).
sauerpeter schrieb:
Wie sind eure Erfahrungen? gab es bei euch heiden Diskussionen oder haben sie die meisten Änderungen angenommen?
Meiner bescheidenen Erfahrung nach gibt es wenig Spielraum für Änderungen. Und wenn ich wesentliche Merkmale oder sehr viele einzelne geändert haben möchte, dann ist es wohl besser, ein anderes Unternehmen zu suchen.
fach1werk21.11.16 18:22
sauerpeter schrieb:
Könnte mir vorstellen, das der sagt: "Ach Herr..., wir wollen gar nicht mit ihnen bauen, wenn es schon im vorherein solche Diskussionen und Probleme gibt".

Das ist aber eine sehr riskante Denke! Angst ist ein schlechter Ratgeber. Denk bitte dran, Du hast das, was die haben möchten: Die Asche.

Frag Dich lieber, ob Du mit ihnen bauen möchtest, wenn sie schon von vorne herein Mätzchen machen und bleib der Herr Deines Verfahrens. Und schalte die Angst ab. Jetzt gleich 🙂

Das Geld für den Baubetreuer ist keineswegs rausgeworfen. Hast doch schon etwas gelernt für Dein Geld. Und wurdest in die Lage versetzt, die Fragen differenzierter anzugehen.

Nur Mut! Nicht wer am lautesten brüllt hat am rechtesten.

Gabriele
RobsonMKK21.11.16 18:27
Das scheint aber typisch Bauherren-Schutzbund zu sein. Die Herrschaften möchten, so bekommt man das Gefühl, auch jede Schraube spezifiziert haben.
Man kann sicher vieles reinschreiben lassen in die Bauleistungsbeschreibung, das wird sich aber im Preis niederschlagen.
Alex8521.11.16 19:11
Vertrag kommt von vertragen, oder wie war das? 5€ fürs Phrasenschwein.

Man muss mal bedenken, was dabei raus kommt, wenn ein Jurist im Auftrag ein Vertragswerk für einen Mandanten prüft.
Der wird ebenso kommentieren, wie es der Jurist der Baufirma getan hat - rein zum Vorteil seines Mandanten. Das dabei nicht immer ein für beide Seiten tragfähiges Pamphlet entsteht, liegt dann in der Natur der Sache. Der Rest ist verhandlungssache.

Anstrengend ist, wenn jemand ein Papier mit sehr einseitigen Regeln vorlegt und erklärt, daran nicht mehr rütteln zu wollen. Das schafft keine Freu(n)de.
alter002921.11.16 19:37
sauerpeter schrieb:
Im Bauvertrag logischerweise der Zahlungsplan, aber da das nirgends wirklich gesetzlich geregelt scheint, muss er das ja nicht annehmen
Das ist sehr wohl gesetzlich geregelt, siehe Baugesetzbuch § 632a.
bauherren-schutzbunddinbauvertragbauleistungsbeschreibungbaubetreueranwaltgesetzlichestrichjuristmandanten