Baufirma lehnt Änderungswünsche in Bauleistungsbeschreibung und Bauvertrag ab

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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A

alter0029

"Ach Herr..., wir wollen gar nicht mit ihnen bauen, wenn es schon im vorherein solche Diskussionen und Probleme gibt"
Dann sollen sie es bleiben lassen, es gibt genug andere Baufirmen. Ich würde mir jede ungenaue Beschreibung erklären lassen und das am besten schriftlich. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es hinterher Streit gibt, wenn es nebulöse Formulierungen gibt. Das endet dann im Rechtsstreit. Ein Beispiel: Ich reklamierte die Werk- bzw. Ausführungspläne, die sich in meinem Fall kaum von den Genehmigungsplänen unterschieden und Fachleute bestätigten, dass es solche nicht sind. Im Schriftwechsel mit unserem Rechtsanwalt schrieb dann die gegnerische Anwältin: "Die Baubeschreibung besagt lediglich, dass detaillierte "Pläne" im Maßstab 1:50 und 1:20 übergeben werden. Wie detailliert diese Pläne ausgeführt werden sollen, ist nicht konkret festgehalten." Alles was nicht klipp und klar beschrieben ist, kann (und wird wahrscheinlich) später zu Ärger führen. Ich würde den Bauvertrag mit der Baufirma meiner Wahl nicht ein zweites Mal unterschreiben.
 
O

Otus11

Die meisten Bauverträge strotzen leider nur so vor unwirksamen Klauseln....
Rechtlich brauchen tut man diese Nebelverträge auch nicht, denn es gibt mit dem BGB ein sehr gutes und ausgewogenes Gesetz.
Ändert der GU nun dies durch seinen schönen Vertrag ab, kommt regelmäßig nichts besseres heraus....

Ändern der gestellten Verträge auf Wunsch des Kunden geht m.E. meistens nicht.
Der normale Angestellte beim GU überblickt das auch nicht und darf das auch nicht.
Der GU sitzt das aus. Und der hat auch die tieferen Taschen.
Streichen oder ergänzen des Vertrages - z.B. hinten unter "Sonstiges" - geht schon eher mal.

Die Bauleistungsbeschreibung sollte in der Tat so präzise wie möglich sein. Sie definiert später das Leistungssoll.

Faktisch entscheidend ist auch, wie der Vertrag gelebt wird.
Rechtlich viel bedeutsamer - besonders bei richtigen (!) Mängeln, also nicht Kratzerkleinkram - ist m.E. die Abnahme, vor allem wegen der Umkehr der Beweislast und der damit einhergehenden u.U. gravierenden Folgen. Und vor allem muss man sich bei der Abnahme nach § 640 II BGB die Gewährleistungsrechte trotz Abnahme vorbehalten, damit man diese nicht verliert. Sonst gehen die protokollierten Mängel ohne solche einen Vorbehalt leider rechtlich ins Leere...
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Bin ich eigentlich die Einzige, die den Eingangsthread von sauerpeter nicht versteht? ...außer natürlich die Überschrift, die alles erklärt und den ersten Absatz; alles andere liest sich durcheinander gewürfelt und irgendwie so, als wenn Du, sauerpeter, den BU überreden musst, unter seinen Bedingungen zu bauen ;)

Wie dem auch sei: hat der Vertragspartner irgendwann mal viel Geld für die Formulierungen für AGB, Bauleistungsbeschreibung oder Werkvertrag bezahlt, so möchte er natürlich nicht von diesen Regelungen ab, außer er kann die eventuellen Folgekosten absehen und für sich als minimal abnicken.


Grüsse
 
H

HilfeHilfe

Kannst du mal die Punkte zusammenfassen die dein Anwalt nicht so dolle findet ?

Bei uns war zB auch in der Bauleistungsbeschreibung bei Sanitär erwähnt welche Marke verbaut wird.
 
S

sauerpeter

Habe grad mit der Baufirma gesprochen, er meinte 2x bis 3x das es vielleicht besser ist, wenn wir uns eine andere Firma suchen würden. Wenn es jetzt schon Ärger gibt, dann ist das keine gute Basis. Seit über 30 Jahren baut er Häuser und nie gab es mit dem Bauvertrag Probleme. Ich denke aktuell ist es nicht mal die Bauleistungsbeschreibung, denn da geht es im Grund und hauptsächlich nur um die Nennung von Marken, Größenangaben etc. und einige Dinge, die noch ergänzt werden müssen bzw. unklar sind. Nichts nachteiliges für das BU. Ich habe das gefühl es geht viel mehr um den Bauvertrag. Da ist er nicht wirklich bereit, den zu ändern. BU nutzt diesen seit Jahren und nie gab es Probleme. Er meinte, mit ihm kann man Handschlagverträge machen und steht für die Leistung seiner Mitarbeiter ein, wenn es ein Problem gibt, sieht er selbst zu, dass das in Ordnung gebracht wird. In unser Region hat sie einen sehr guten Ruf und von vielen Leuten wurde uns diese empfohlen. Hhhhm, jetzt haben wir ein Gespräch in zwei Wochen, um die Dinge zu klären. :(
Es scheint als beginnt wieder alles von vorn...

@ Yvonne:
Mir geht es nicht darum, alle meine Forderungen durchzudrücken. Manchmal geht es einfach nur um Formulierungen oder das Streichen von Wörtern, weil bspw. "im Wesentlichen mängelfrei" könnte zum Problem werden im Fall des Falles. Was heißt das, im Wesentlichen? Verstehst du, es geht nicht darum, alle Forderungen durchzudrücken. Oben wurde es bereits erwähnt, Vertrag kommt von vertragen, das meinte der BU auch am telefon. Das ist auch richtig und in meinem Interesse, aber es muss doch auch verstanden werden, wenn ich mich absichern bzw. einige Dinge einfach näher beschrieben haben möchte. Wenn mir eine Heizung eingebaut wird ist das schön, aber was für eine? Leistung? Marke? Wäre doch eigentlich kein Problem, das einfach zu nennen? Wenn ich eine Eingangsüberdachung haben will, ist auch das schön. Aber nur die Aussage, es wird eine Eingangsüberdachung gebaut ist recht unspezifisch. Sind das jetzt 2 Stühle über der Tür, ein einfaches Brett ausm Baumarkt oder eine Überdachung in Wlamdachform, mit schwarzen, engobierten Dachziegel der Marke x udn das Dach steht auf 2 runden Säulen Durchmesser x? Ist schon was anderes. darum geht is, in Bezug auf die Bauleistungsbeschreibung, eigentlich.
Das viele BU nicht von ihren Verträgen abweichen, ist mir eigentlich auch klar. Aber ein entgegenkommen, bei lapidaren Formulierungen, wäre doch möglich. Wenn ich jetzt mit einer Vertragsstrafen von xxxx Euro komme, dann verstehe och die Bedenken der BU. Oder mit einer Bankbürgschaft. Aber wann auch bspw. der Bauantrag zu übergeben ist an uns oder der Baufertigstellungstermin poder Bauablaufplan etc. sind ja nicht so, das der BU jetzt benachteiligt wird.

Trotzdem danke für alle eure Antworten. Aber schreibt ruhig weiter, ist recht interessant wie andere darüber denken :)
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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