W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauantrag oder Bauanzeige


Erstellt am: 03.08.17 06:54

DragonyxXL03.08.17 14:25
Bei uns hat der Architekt die Terrasse außerhalb des Baufensters eingezeichnet (wo sie ja auch hin soll), aber somit haben wir automatisch den Bebauungsplan nicht mehr eingehalten, weil die Terrasse per Definition zum Haus dazu gehört und somit das Haus das Baufenster überschritten hat. Die unglückliche Lösung ist, die Terrasse (erst mal) zu streichen.
winnetou7803.08.17 14:45
Aber ist die Terrasse nicht eigentlich eine Nebenanlage?
Escroda04.08.17 10:47
winnetou78 schrieb:
Aber ist die Terrasse nicht eigentlich eine Nebenanlage?
Nein, sie ist Bestandteil der Hauptanlage. Das Problem bei den Terrassen ist, dass deine Auffassung jahrelang auch von vielen Baugenehmigungsbehörden und Stadtplanern vertreten wurde und daher die Terrassen bei der Genehmigung von Bauanträgen und der Aufstellung von B-Plänen keine Rolle spielten. Diese Auffassung hielt aber der gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Neuere Bebauungspläne berücksichtigen diese Rechtsprechung durch größere Baufenster oder entsprechenden Ausnahmen in den textlichen Festsetzungen. Bei älteren B-Plänen sollte man die Terrasse im Bauantrag einfach nicht darstellen. Damit bringt man weder den Architekten noch die Genehmigungsbehörde in die Verlegenheit, etwas zu beantragen oder zu genehmigen, was juristisch anfechtbar ist.
winnetou7804.08.17 12:22
Naja bei mir ist jetzt der überdachte Teil als Terrasse eingetragen.

Ich möchte halt später noch mal 10 qm mehr außerhalb des Daches pflastern.
Kann das dann zu Problemen führen ?
DragonyxXL04.08.17 12:27
winnetou78 schrieb:
Naja bei mir ist jetzt der überdachte Teil als Terrasse eingetragen.
Ich möchte halt später noch mal 10 qm mehr außerhalb des Daches pflastern.
Kann das dann zu Problemen führen ?
Theoretisch ja, weil es ja dann die gleiche Terrasse wäre und somit quasi wie ein 10qm Anbau am Haus. Ob tatsächlich jemand vom Bauamt mal durch die Straßen zieht und schaut, wer alles ungenehmigte Baumaßnahmen durchgeführt hat, ist eher unwahrscheinlich. Ein anonymer Tipp vom Nachbarn ist immer möglich, je nach Sympathie.
11ant04.08.17 12:31
winnetou78 schrieb:
Naja bei mir ist jetzt der überdachte Teil als Terrasse eingetragen.

Ich möchte halt später noch mal 10 qm mehr außerhalb des Daches pflastern.
Kann das dann zu Problemen führen ?
Nun, das wäre dann wohl eine Frage an Radio Eriwan, ab wie viel Fuge dazwischen das rechtlich zwei Anlagen sind.
terrassenbaufenster