ᐅ Bauantrag oder Bauanzeige
Erstellt am: 03.08.2017 06:54
winnetou78 04.08.2017 13:12
Ich denke solange ich die Grundflächenzahl einhalte , interessiert das wahrscheinlich keinen .
11ant 04.08.2017 13:54
winnetou78 schrieb:
Ich denke solange ich die Grundflächenzahl einhalte , interessiert das wahrscheinlich keinen .Das hat nichts miteinander zu tun - die Terrasse als Haupt- oder Nebenanlage verzehrt die gleiche Grundflächenzahl. winnetou78 04.08.2017 14:03
Ja aber im Endeffekt ist es doch auch nur mehr pflastetfläche
Escroda 04.08.2017 20:10
DragonyxXL schrieb:
Ob tatsächlich jemand vom Bauamt mal durch die Straßen zieht und schaut, wer alles ungenehmigte Baumaßnahmen durchgeführt hat, ist eher unwahrscheinlich.Sehe ich genauso, zumal in Brandenburg, wie auch in den meisten (oder allen?) Bundesländern, nicht überdachte Terrassen verfahrensfrei sind. Da muss der Nachbar schon mehr als nur einen Tipp liefern, bevor die Bauaufsicht einschreitet. Dass Du keine Genehmigung brauchst, heißt natürlich nicht, dass Du die Vorschriften nicht beachten musst, wie z.B. die Festsetzungen des B-Planes. Baust Du entgegen den Festsetzungen außerhalb des Baufensters oder überschreitest die Grundflächenzahl, wäre das Futter für den unliebsamen Nachbarn. Der müsste sich aber schon sehr gut im Baurecht auskennen, um eine Beschwerde zu formulieren, die die Bauaufsicht tätig werden lässt.
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