Bauantrag oder Bauanzeige

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DragonyxXL

Bei uns hat der Architekt die Terrasse außerhalb des Baufensters eingezeichnet (wo sie ja auch hin soll), aber somit haben wir automatisch den Bebauungsplan nicht mehr eingehalten, weil die Terrasse per Definition zum Haus dazu gehört und somit das Haus das Baufenster überschritten hat. Die unglückliche Lösung ist, die Terrasse (erst mal) zu streichen.
 
E

Escroda

Aber ist die Terrasse nicht eigentlich eine Nebenanlage?
Nein, sie ist Bestandteil der Hauptanlage. Das Problem bei den Terrassen ist, dass deine Auffassung jahrelang auch von vielen Baugenehmigungsbehörden und Stadtplanern vertreten wurde und daher die Terrassen bei der Genehmigung von Bauanträgen und der Aufstellung von B-Plänen keine Rolle spielten. Diese Auffassung hielt aber der gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Neuere Bebauungspläne berücksichtigen diese Rechtsprechung durch größere Baufenster oder entsprechenden Ausnahmen in den textlichen Festsetzungen. Bei älteren B-Plänen sollte man die Terrasse im Bauantrag einfach nicht darstellen. Damit bringt man weder den Architekten noch die Genehmigungsbehörde in die Verlegenheit, etwas zu beantragen oder zu genehmigen, was juristisch anfechtbar ist.
 
W

winnetou78

Naja bei mir ist jetzt der überdachte Teil als Terrasse eingetragen.

Ich möchte halt später noch mal 10 qm mehr außerhalb des Daches pflastern.
Kann das dann zu Problemen führen ?
 
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DragonyxXL

Naja bei mir ist jetzt der überdachte Teil als Terrasse eingetragen.
Ich möchte halt später noch mal 10 qm mehr außerhalb des Daches pflastern.
Kann das dann zu Problemen führen ?
Theoretisch ja, weil es ja dann die gleiche Terrasse wäre und somit quasi wie ein 10qm Anbau am Haus. Ob tatsächlich jemand vom Bauamt mal durch die Straßen zieht und schaut, wer alles ungenehmigte Baumaßnahmen durchgeführt hat, ist eher unwahrscheinlich. Ein anonymer Tipp vom Nachbarn ist immer möglich, je nach Sympathie.
 
Zuletzt aktualisiert 06.07.2025
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