Bank verlangt Wertgutachter, Finanzierung allerdings genehmigt

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B

Bauen15/16

Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei, bzw. waren uns eigentlich bis eben sicher, dass unsere Finanzierung in Trockenen Tüchern ist und uns diese Woche alle Darlehensverträge per Post zugehen.
Jetzt haben wir von unserem Bankberater erfahren, dass es eine neue Regelung gibt. Wir müssten einen Wertgutachter zahlen, der dann im Anschluss, wenn das Haus bezugsfertig ist von der Bank rausgeschickt wird.
Das hätte sich heute geändert. Er hatte sich extra rückversichert dass wir keinen Gutachter benötigen, daraufhin haben wir die Finanzierung mit ihm geplant.
Wir finanzieren einen Teil mit einer Bausparkasse und den anderen Teil mit der Sparda Bank und KFW.
Die Verträge der Bausparkasse haben wir schon längst. Nur warten wir auf Sparda und KFW. Letzte Woche wurde uns versichert dass von Seiten der Sparda alles genehmigt wurde und sie nur noch mit dem Versenden der Kreditverträge auf die KfW warten, damit alles zusammen verschickt werden kann.

Und jetzt das!
Geht es anderen auch so?
Was sollen wir jetzt machen?
Er hat uns einen Antrag zugeschickt, den wir unterschreiben sollen. In dem steht, dass wir auf unsere Kosten die Sparda beauftragen, einen Gutachter zu beauftragen.
Warum sollten wir das tun?
Und auch finden wir es schwachsinnig eine Gutachter, nachdem das Haus steht herauszuschicken. Dann können sie nichts mehr ändern, wenn dieser der Meinung ist das Haus hat einen geringeren Wert.
 
B

Bauen15/16

Wir haben im Internet diverse Seiten gefunden, in denen steht, dass die Banken die Gebühr nicht auf die Kunden umwälzen dürfen. Aus diesem Grund drehen sie den Spieß um und lassen den Kunden unterschreiben, dass er den Gutachter beauftragt.
 
f-pNo

f-pNo

Vielleicht hat die Bank in der letzten Zeit den einen oder anderen Kredit(teil)Ausfall gehabt, da der tatsächliche verwertbare Objektwert deutlich unter der Finanzierungssumme liegt. Somit kann es sein, dass sich die Bank mit dem Wertgutachten noch mal absichern will (ggf. ist die Finanzierung auch auf Kante genäht).

Dies will die Bank natürlich für sich relativ kostenneutral gestalten.
Ich muss dieses Vorgehen nicht gut finden, kann es aber nachvollziehen.

Btw. - viele Spardabanken stemmen die Finanzierung nicht selber sondern über eine Partnerbank (z.B. Münchener Hypothekenbank). Wenn diese dann die Regularien verschärft, muss die Sparda dies weitergeben. Am Ende ist es doch so: Solange noch nichts unterschrieben ist, kann sich alles ändern (Zinssatz genau wie Regularien). Genau genommen sogar, bis Ihr die Bewilligung auf dem Tisch habt.

Ihr habt natürlich die A...Karte, da es bei Euch heißt: Friss oder stirb.
Wenn Ihr ggf. noch etwas Zeit habt, könnt Ihr ja noch mal den Markt nach einen anderen Anbieter sondieren und kurzfristig noch mal umsatteln. Inwiefern dieser andere Anbieter auf ein Wertgutachten (von Euch bezahlt) verzichtet, ... .
 
M

merlin83

Gerade Sparda war an diversen Klageverfahren beteiligt und hatte regeln. verloren.

Ein Verfahren zur Rückforderung kann auch nach Abschluss des Hausbau angegangen werden.
 
B

Bauen15/16

vielen Dank für die Antworten. Zeit haben wir leider nicht mehr, daher bleibt uns leider eigentlich nichts anderes übrig als den Gutachter zu zahlen.
Unser Bankberater hat uns ein Formular zugesandt, bei dem wir die Sparda beauftragen, einen Gutachter zu beauftragen. Wenn wir dieses Formular unterschreiben verpflichten wir uns zur Zahlung des Gutachters.
Unsere Frage, können wir im Nachhinein, also nach Unterschrift und Darlehensauszahlung die Rückforderung angehen, wie von merlin83 beschrieben? Oder gilt das nur für ältere Verträge?

Es handelt sich um ein Darlehen der Sparda, also es kommt kein Druck einer anderen Bank.
 
M

merlin83

Die Thematik ist, dass die Gutachten im Interesse der Bank erfolgen und daher die Kosten nicht auf Euch umgewälzt werden können. Google das mal etwas, das ist nicht all zu schwer. Belastbare Aussagen kannst Du Dir im Zweifel vom Rechtsanwalt holen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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