Aus Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus machen?

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Y

ypg

Aber ist es Baurechtlich sowie Versicherungstechnisch möglich?
Dann mal so: da es keine Einliegerwohnung noch eine zweite Wohneinheit nach Deinen Erklärungen geben wird, wohnt ihr alle unter einem Dach glücklich als wie die alte Familie Waltons. Wer welchen Ein nutzt ist unerheblich.
Es gibt keine baurechtlichen Interessen am Privatleben. Ggf. könnte die Hausrat ein Problem sehen, wenn sie weiterhin gesplittet gesehen und geführt wird.
Wenn man getrennte Wohnungen haben will, braucht jede Wohneinheit einen zweiten Rettungsweg.
Da man ohne Skizze, Planungsunterlagen dazu nichts bewerten kann, wartet man diese ab, bis sie nachgeliefert werden und fragt bis dato die anderen Punkte ab, die der TE noch nicht bedacht hat. Wie geschehen in #2
 
mayglow

mayglow

Klingt für mich auch nach formal nur einer gemeinsamen Wohneinheit, weil die Abgeschlossenheit fehlt. Also nicht raustrennbar so einfach falls die Eltern das gerne als separates Eigentum hätten oder sowas. Und falls man irgendwann was saniert, wo es ggf pro Wohneinheit ne Förderung gibt, würde das vermutlich eben auch nicht als separate Einheit gelten.

Wenn ihr ein richtiges Zweifamilienhaus so mit separaten Wohnungszugang machen wollt, solltet ihr nochmal genauer schauen, was der Bebauungsplan zu sowas sagt. (Bei uns steht explizit was drin, dass in manchen Bereichen nur Einfamilienhaus vorgesehen sind oder eine zweite Wohneinheit nur, wenn die untergeordnet ist, oder sowas in der Art. Hab die Formulierung nicht mehr genau im Kopf)
 
H

hanse987

Wenn es ein richtiges Zweifamilienhaus werden soll, dann kann passieren dass ihr mehr Stellplätze machen müsst. Platz dafür vorhanden?
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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