Ist eine Einliegerwohnung zwingend (eigene) Wohneinheit?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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K a t j a

K a t j a

Allzu ernst scheint der Bauwunsch des TEs wohl nicht zu sein. Wenn er seit 10 Jahren sucht und es jetzt nur daran scheitert, dass er eine Fördersumme nicht abgreifen kann, dann kann er vermutlich tatsächlich lieber ernsthaften Interessenten das Feld überlassen.
 
Y

ypg

Beitrag vom Febr. 2013
(Hervorhebung durch mich)
Hm, gibt's da auch eine Foerderungsmoeglichkeit für (Betriebsleiter-)Wohnungen in Gewerbegebaeuden? Konkret geht's um Schleswig-Holstein, falls das eine Rolle spielt...
Das Geld schien damals und auch jetzt nicht vorhanden zu sein, zu bauen.
Traurig ist, dass man der Jägerei so viel Raum im Leben gibt, besteht dann eher aus Frust als aus Glückseligkeit. Schade, dass der TE aus dem Hamsterrad nicht aussteigen kann.
 
11ant

11ant

Allzu ernst scheint der Bauwunsch des TEs wohl nicht zu sein. Wenn er seit 10 Jahren sucht [...]
... würde ich ernsthaft erwägen, die Suchansprüche auf "nur" eine Wohneinheit für das Baupaar selbst zu rightsizen, anstatt gleichzeitig auch noch (in der ohnehin nicht profitablen Losgröße 1 Wohneinheit) ins Vermieterlager wechseln zu wollen.
[...] und es jetzt nur daran scheitert, dass er eine Fördersumme nicht abgreifen kann, dann kann er vermutlich tatsächlich lieber ernsthaften Interessenten das Feld überlassen.
Das KfW-Förderprodukt "Bonus für eine zweite Wohneinheit" hat den Zweck, den Wandel der Wohnraumbelegung durch Mieter vom energetisch gestrigen in den energetisch zeitgemäßen Wohnraum zu beschleunigen. Es ist kein Konjunkturprogramm zur Förderung der "Ich-AG Kleinvermieter".
Gibt es eine Regelung, nach der eine kleine (deutlich untergeordnete) Einliegerwohnung (gerade zur späteren Betreuung im Alter) zwingend zulässig ist oder wenigstens 'herbeiargumentiert' werden kann, oder [...]
Die Antwortoption "oder" ist zutreffend. Im Geschosswohnungsbau bekommt man eine ETW ja auch nicht im Doppelpack mit einer zweiten Wohnung angeboten (auch eine kleine gibt es nicht als Bonus). Die "Einliegerwohnung" ist (begrifflich wie kulturell) ein Relikt aus den 80er Jahren, bevor im Einkommensteuergesetz die betreffenden Zwecke von Hausnummer 7b nach Hausnummer 10e umzogen. In gewisser Weise ist sie die noch lebende Schwester von Vokuhila.
 
H

hanse987

Da du ja eine offizielle EWL wegen der Förderung möchtest, kommt man auch zum Thema Stellplatz. Eine EWL generiert in der Regel mindestens einen weitern Stellplatz und da ist es auf einem Doppelhaus Grundstück meist Essig.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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