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ᐅ Vorplanung mit dem Architekten - eigener Grundriss sinnvoll?


Erstellt am: 14.12.13 20:56

Wanderdüne16.12.13 01:39
In der Sorge um das Forum sind wir uns sogar einig (über Deinen übertriebenen Beschützerinstinkt sprechen wir besser per PM).

Daher finde ich diese Aussage mehr als bedenklich:
kaho674 schrieb:
Und wenn es Dir nicht gefällt, kannst Du die Skizze immer noch aus der Tasche ziehen. Ich glaube aber nicht, dass es dazu kommt.

Dieser Grundriss ist auch in diesem Fall in keinster Weise als Notnagel geeignet!

Die Beauftragung von Architekten und die Vertragsgestaltung (Stichwort z.B. Stufenvertrag) muß sorgfältig vorbereitet werden, um u.a. auch für den Fall, daß kein umsetzungswürdiger Entwurf entsteht, gewappnet zu sein. HOAI beachten und Vertrag ggf. auch extern prüfen lassen.

Grüße
WD
kaho67416.12.13 07:58
Wanderdüne schrieb:
(über Deinen übertriebenen Beschützerinstinkt sprechen wir besser per PM).

Wozu? Ich habe keine Lust Dir die Grundlagen von Etiketten beizubringen. Da Dir offenbar jedes Feingefühl abhanden gekommen ist und Du Situationen völlig verkennst, wäre das ein Mammutprojekt.
DNL16.12.13 09:52
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber:
Unser Architekt wollte ganz bewußt nicht unsere Entwürfe sehen, um unvoreingenommen zu sein.
Justifier16.12.13 09:59
Unser Planer fragte im Erstgespräch nach Räumen, die im Konzept unbedingt enthalten sein müssen und ist dann mit uns jeden einzelnen Raum durchgegangen bzgl. der Anforderungen. Zusätzlich hat er auch noch allgemeine Anforderungen (z.B. an Diele, Hauswirtschaftsraum, etc.) abgefragt und hat sich dann mal dran gesetzt und einen ersten Entwurf gemacht. Und der war schon sehr vielversprechend...

Würde diese Vorgehensweise jederzeit wieder machen und auch weiterempfehlen (wenn der Planer was taugt).
Wanderdüne16.12.13 11:07
@ kaho674
Ich hatte gehofft, daß die Reihenfolge: Schlafen -> Beitrag schreiben
der Qualität Deines Posts dienlich wäre..... Nun ja, ich bleibe trotzdem optimistisch.

Noch eine Sache, auch an die, die es später lesen: Es ist mitunter schwer zu erkennen, wann der Aquisebereich verlassen wurde, und eine Beauftragung des Architekten (auch ohne Schriftform) anfängt. Daher im Erstgespräch danach fragen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Grüße
WD
Ben100016.12.13 19:21
@ Wanderdüne
Du hast gerade noch einmal einen interessanten Punkt ins Spiel gebracht - Vertrag und Co.
Wir hatten insofern eigentlich schon ein Erst- (Akquise-) Gespräch. Hier haben wir aber lediglich unser Vorhaben skizziert und die "Chemie" gecheckt. Es soll jetzt definitiv konkreter werden. Wir haben uns gedacht, dass wir den Architekten zuerst für eine Vorplanung beauftragen. Erstens wollen wir einen Anhaltspunkt, ob unsere Budgetplanung überhaupt realistisch ist und eine Grundlage für die Baufinanzierung schaffen. Zweitens kann ich ehrlich gesagt erst sagen, ob wir mit dem Architekt können, wenn wir etwas konkreter mit ihm arbeiten.
Im ersten Gespräch hat der Architekt etwas erwähnt, dass er zunächst eine Abrechnung nach Stundenhonorar anbieten würde, gedeckelt durch die HOAI. D. h., wenn HOAI für uns günstiger käme würde so abgerechnet, falls die Stundenleistung günstiger ist, wird diese abgerechnet.
Für mich klingt das erst mal fair. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es hier rechtlich etwas zu beachten gibt?
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