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ᐅ Arbeiten des Fliesenlegers zum Bemängeln?


Erstellt am: 13.10.19 11:08

Joedreck16.10.19 10:20
Entschuldigung, aber es kann doch nicht als Mangel am Gewerk Fliesen anmelden, wenn eine schiefe Wand gefliest wird.
HAL0612016.10.19 11:22
Zu den Ablagen: Ich würde mich ärgern wenn alles was auf meiner Ablage mal umkippt vorne herunterkullert und evtl ins Waschbecken einschlägt. Da man die Wände doch recht selten mit dem Wasserstrahl reinigt und beim putzen generell nachwischt wäre für mich das Gefälle Dach vorne dort eher der Mangel. Allgemein: Wenn man unbedingt Mängel finden möchte kann man sich alle verschiedenen Optionen mit den richtigen Argumenten als Mangel argumentieren.
Müllerin16.10.19 11:29
Überm Waschbecken sehe ich das genauso, aber in der Dusche geht das gar nicht, dass immer Wasser stehen bleibt.
Dr Hix16.10.19 12:22
Joedreck schrieb:

Entschuldigung, aber es kann doch nicht als Mangel am Gewerk Fliesen anmelden, wenn eine schiefe Wand gefliest wird.

Wie geschrieben, der Fliesenleger ist in der Pflicht sich den Untergrund vorher anzuschauen. Stellt er dabei fest, dass die Wand krumm und schief verputzt wurde, muss er den Bauherren darauf hinweisen, dass er auf diesem Untergrund selbst nicht mängelfrei fliesen kann.
Der Bauherr hat dann die Möglichkeit den Putz entsprechend nachzuarbeiten (nacharbeiten zu lassen), oder den Fliesenleger diese Wand betreffend von der Haftung freizustellen.

Unterlässt der Fliesenleger diese Meldung und fliest einfach, muss er anschließend auch für die krumme Oberfläche haften, obwohl der Mangel nicht originär in seiner Arbeit begründet liegt. Ich nehme an, dass der Bauherr bei der anschließenden Nachbesserung zumindest die Kosten für das Geradeziehen des Untergrundes tragen muss (Sowiesokosten), aber abschlagen und neu fliesen geht dann zu Lasten des Fliesenlegers.

Stell dir die gleiche Fallkonstellation mal mit nem Maurer vor, der trotz fehlendem Fundament stumpf seine Steine ins Erdreich stellt. Da würde doch auch niemand sagen "Wunderschöne Wand, saubere Arbeit. Dass der Tiefbauer das Fundament vergessen hat, ist ja nicht dein Fehler"
apokolok16.10.19 14:03
Sorry aber eine nicht perfekt im Lot stehende Trockenbaumauer mit fehlenden Fundamenten zu vergleichen ist Quatsch. Auswirkung der schiefen Trockenbaumauer = 0.
Bis auf die Ablage in der Dusche ist das doch alles völlig wumpe was der zweite Fliesenleger da moniert.
Aber ist auch ein Klassiker einen Kollegen zu befragen, die finden natürlich immer was.
Die häßlichen Schienen und Ecken würden mich eher stören, Mangel ist das aber alles nicht.
Dr Hix16.10.19 15:05
apokolok schrieb:

Sorry aber eine nicht perfekt im Lot stehende Trockenbaumauer mit fehlenden Fundamenten zu vergleichen ist Quatsch. Auswirkung der schiefen Trockenbaumauer = 0.

Unabhängig von deiner subjektiven Einschätzung ist ein "Mangel" juristisch definiert und über sämtliche Gewerke relativ umfangreich normativ und richterlich konkretisiert. Eine schiefe Wand (außerhalb zulässiger Toleranzen) stellt einen Mangel dar; auch wenn das in Folge ein bloßes optisches Problem bliebe. Beim Beispiel mit der Mauer wirds einfach nur deutlicher, weil die Konsequenzen weniger abstrakt bleiben.
Baut der Fliesenleger ohne Rücksprache darauf auf, mit der Folge dass sein Werk anschließend ebenfalls außerhalb zulässiger Toleranzen liegt, kann er sich nicht mit dem Verweis auf die (mangelhafte) Vorarbeit aus der Affäre ziehen. Kann man persönlich von halten was man mag, isso.

Das aber nur als genereller Hinweis. Ich wollte nicht sagen, dass in diesem konkreten Fall irgendetwas mangelhaft ist. Mag sein, kann ich aber nicht beurteilen.
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