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ᐅ Anordnung Einfamilienhaus in kleinem trapezförmigen Grundstück


Erstellt am: 17.01.24 21:21

Zauberwald17.01.24 21:21
Hallo Zusammen,
Ich brauche euere Erfahrung wie man am besten ein Haus mit 8,4x10,4m auf einen trapezförmigen Grundstück stellt, damit man so viel wie möglich gut nutzbaren Garten erhält, aber trotzdem keine riesig lange Einfahrt hat.
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks:665qm
Hang: ja leicht nach Nordwesten
Geschossflächenzahl:2, kein Keller
Baufenster, Baulinie und -grenze: siehe
Bauplan:
Die längere, obere Seite ist ca. 30m lang
Die Kürze Seite unten ist ca. 16m lange
Die linke Seitenfläche ist 28m
Die rechte Seitenfläche ist 30m
Im Übersichtsbild ist das Grundstück gelb markiert. Da ist auch die Himmelsrichtung zu erkennen.

Der blaue Kasten ist das Bebauungsfenster- also sehr groß. Firstrichtung ist egal. Aber man muss die Abstandsflächen von 3 Metern einhalten für das Haus. Die Garage und Lager dürfen überall stehen. Aber die Zufahrt von der Straße muss über die untere Straße zwingend erfolgen


Lageplan des Bebauungs- und Grünordnungsplans WA am Zauberwald, Anlage 4, Parzellen und Straßennetz.


Grundfächenanzahl:0,35
Randbebauung: nein
Anzahl Stellplatz:2
Carport für 2 Autos anstatt Garage
Lager mit 20qm
Ausrichtung: das ist die Frage!
Architektonischer Lageplan mit roten Gebäuden, grünen Bäumen, Linien und Maßen.
11ant18.01.24 03:08
Zauberwald schrieb:

Im Übersichtsbild ist das Grundstück gelb markiert. Da ist auch die Himmelsrichtung zu erkennen.
Weshalb nur dort, und was bedeutet die orangefarbene Umstrichelung ?
Zauberwald18.01.24 10:31
Hallo,
Die orangenen Striche sind nur wegen der Sicht auf die Straße. Das ist nicht relevant für uns.
So wie das Haus gestellt ist, ist nur ein Vorschlag vom Bebauungsplan. Aber da denken wir, dass wir am wenigsten Platz für den Garten haben. Das Beispielhaus ist auch größer als das, was wir planen…
Innerhalb der blauen Linie kann das Haus überall stehen, es muss nur 3 Meter von den Nachbargrundstücken entfernt stehen .
ypg18.01.24 13:05
Zauberwald schrieb:

Aber da denken wir, dass wir am wenigsten Platz für den Garten haben.
Garten ist überall dort, wo man ihn anlegt. Das auch gern in mehreren Bereichen. Eine Grünfläche ist kein Garten.
Wie dem auch sei:
Ein Haus sollte immer mit dem Grundstück geplant werden. Bedeutet zweierlei: 1. erst Grundstück, dann Haus darauf entwerfen.
2. Hausverlauf nach Möglichkeit mit der Länge des Grundstücks, nicht dagegen.
Zauberwald schrieb:

Haus mit 8,4x10,4m
Warum stehen denn die Maße schon fest? Habt Ihr da das Pferd von hinten aufgezäunt?
Man spielt doch eigentlich mit dem Grundstück und seinen Bedingungen herum, schaut, wo man von der Lage her so ungefähr die Räume anordnen möchte und plant dann die Außenmaße.
Gibt es schon ein Grundriss?
K a t j a18.01.24 13:31
Das seh ich nicht ganz so. Es macht schon einen Unterschied, ob ich das Haus zentral platziere oder auch Platz für einen Baum mit Krone einplane.
Aber am Ende finde ich die Vorgabe vom Bebauungsplan gar nicht verkehrt. Das Haus ist ja nicht so lang.
hanghaus202318.01.24 13:48
Was sagt denn der Bebauungsplan zur Firstrichtung? Ist die vorgeschrieben?
grundstückgartenbebauungsplanfirstrichtunggarage