ᐅ Anordnung Einfamilienhaus in kleinem trapezförmigen Grundstück
Erstellt am: 17.01.24 21:21
hanghaus202318.01.24 23:31
Ich mag meinen trockenen Zugang zum Haus nicht missen. Du wohnst vermutlich nicht in einem Haus wo die Garage abseits steht.
ypg18.01.24 23:45
hanghaus2023 schrieb:
Du wohnst vermutlich nicht in einem Haus wo die Garage abseits steht.Doch, tut er. Und ich auch mein ganzes Leben. Und wer das so kennt, der weiß, dass es nicht und ständig regnet, wenn man sich mal 3 Sekunden zw Pkw und Haustür bewegen muss. Ich glaube, der Puderzuckerhintern wurde mit der Scheitelfrisur mit den neuen „Manager„-Berufen gleich mit erfunden.WilderSueden19.01.24 08:58
Ein trockener Zugang ist sicherlich nett, ich würde aber keine größeren Kompromisse eingehen, um das zu erreichen. Sonst wedelt der Schwanz mit dem Hund. Und die Idee funktioniert ohnehin nur, wenn der Wind mitspielt, also häufig nicht.
hanghaus2023 schrieb:Die 5,5m hat der TE geschrieben, aber gelten die hier wirklich? Soweit ich den Plan lese, gilt das nur für Typ B. Was plant denn der TE konkret im OG? Halbgeschoss, Vollgeschoss ohne Kniestock, Vollgeschoss mit hohem Kniestock?
Da sprechen einige Festlegungen im Bebauungsplan dagegen. Traufhöhe 5,5m EG Fertigfußboden auf Urgeländeniveau. Da scheitert der Planer vom Unternehmer in der Regel.
11ant19.01.24 14:27
hanghaus2023 schrieb:
@11ant Ich mag meinen trockenen Zugang zum Haus nicht missen. Du wohnst vermutlich nicht in einem Haus wo die Garage abseits steht.Neben meinem Haus stehen erst die Mülltonnen und dann fünf Garagen, von denen für mich leider keine mehr frei war. Deshalb steht meine Garage drei Ecken weiter in einem halben Kilometer Entfernung. Habe ich das im vergangenen Jahr ausnahmsweise nicht erwähnt ?Zauberwald20.01.24 22:38
Mit der Traufhöhe von 5,5 ausgehend vom Urgelände haben wir auch unsere liebe Not, sodass wir nächste Woche beim Bauamt nochmal nachfragen müssen, wie das genau gemeint ist. Wir wollen 2 Vollgeschosse - also nix ungewöhnliches. Das muss ja machbar sein.
Die zusätzlichen Regelungen mit m Carport und Lager an der Grenze stehen im bay. Bebauungsgesetz drinnen. Des ist alles soweit bekannt. Wir müssen halt auch wiederum nachforschen wie der Nachbar plant, bzw. Wer schneller einreicht.
Das Haus in den Boden reinbauen wollen wir auf keinen Fall, da wir kein Gästezimmer oder sowas planen und es dann nur teurer wird. Man darf ja 1,25m jeweils aufschütten und abgraben laut Bebauungsplan. Das müsste doch überall hin reichen oder nicht?
Die zusätzlichen Regelungen mit m Carport und Lager an der Grenze stehen im bay. Bebauungsgesetz drinnen. Des ist alles soweit bekannt. Wir müssen halt auch wiederum nachforschen wie der Nachbar plant, bzw. Wer schneller einreicht.
Das Haus in den Boden reinbauen wollen wir auf keinen Fall, da wir kein Gästezimmer oder sowas planen und es dann nur teurer wird. Man darf ja 1,25m jeweils aufschütten und abgraben laut Bebauungsplan. Das müsste doch überall hin reichen oder nicht?
hanghaus202321.01.24 11:07
Zauberwald schrieb:
Mit der Traufhöhe von 5,5 ausgehend vom Urgelände haben wir auch unsere liebe Not, sodass wir nächste Woche beim Bauamt nochmal nachfragen müssen, wie das genau gemeint ist. Wir wollen 2 Vollgeschosse - also nix ungewöhnliches. Das muss ja machbar sein.Den Gang zum Bauamt kannst Dir sparen. Im Bebauungsplan gibt es Skizzen von den 2 Vollgeschossen. Nur ist da das Gelände etwas optimistisch dargestellt.
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