Anbauverpflichtung nach §6 Bauordnung LSA

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Escroda

Ich denke, Du machst Dir zu viele Gedanken. Die Baulast war wegen des Nachbarschutzes notwendig. Der Vorbesitzer hat mit der Baulast auf seinen Schutz ausdrücklich verzichtet. Eigentlich ist die Baulast auch für Dich vorteilhaft, da Du ebenfalls an dieser Grenze mehr als 9m bebauen darfst. Nur die Lage der Bebauung ist fest.
Plane einen Abstellraum an den des Nachbarn und alles ist gut. Ob Du dann noch dazu kommst ihn auch zu bauen ...
ich glaube ich rufe da morgen mal an
Mach' lieber einen Termin. Ohne Plan kann man sich die Situation nicht vorstellen und so schnell kramen die das Baulastenblatt nicht hervor.
 
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Doncook

Ich denke, Du machst Dir zu viele Gedanken. Die Baulast war wegen des Nachbarschutzes notwendig. Der Vorbesitzer hat mit der Baulast auf seinen Schutz ausdrücklich verzichtet. Eigentlich ist die Baulast auch für Dich vorteilhaft, da Du ebenfalls an dieser Grenze mehr als 9m bebauen darfst. Nur die Lage der Bebauung ist fest.
Plane einen Abstellraum an den des Nachbarn und alles ist gut. Ob Du dann noch dazu kommst ihn auch zu bauen ...
Ah also das Haus so planen wie ich es möchte und im Bauplan zum Beispiel ein Carport als Anbau angeben ( oder ähnliches ) . Ja ich glaube ich mache mir um alles zu viel Gedanken :-(

Das Haus würde 15 Meter ins Grundstück reinragen und das vom Nachbarn erst bei 18 Metern beginnen wenn ich es jetzt noch nach links rücke sollte ich ja eigentlich raus sein aus der Nummer .
Mir wurde vom alten Grundstückinhaber gesagt das ich diese Grenze bebauen darf aber nicht das ich wenn ich dort baue anbauen MUSS .
Naja scheint ja doch zu klappen das ich mein schönes Haus nicht an diese olle Wand des Nachbarn Pappen muss [/QUOTE]
 
E

Escroda

Das Haus würde 15 Meter ins Grundstück reinragen und das vom Nachbarn erst bei 18 Metern beginnen wenn ich es jetzt noch nach links rücke sollte ich ja eigentlich raus sein aus der Nummer .
Die Maße kann ich jetzt nicht nachvollziehen, aber die Anbauverpflichtung bedeutet bei guter Planung keine Einschränkung. Mit Mühe bekommt man auch was unzulässiges geplant:
anbauverpflichtung-nach-6-bauo-lsa-325148-1.png


So dürfte unproblematisch sein:
anbauverpflichtung-nach-6-bauo-lsa-325148-2.png


Zu deiner eigenen Beruhigung: Mach einen Termin bei deiner Baugenehmigungsbehörde und lass' Dir die Möglichkeiten und Einschränkungen auf deinem Grundstück erklären.
 
D

Doncook

Variante B ist natürlich die schöne ... wenn ich dort offiziell eine Garage anbaue , muss das dann in einer gewissen Zeit passieren oder kann ich das auch in 10 Jahren machen ?!
 
E

Escroda

kann ich das auch in 10 Jahren machen ?
Ja. Schwierig wird's, wenn Du zwischenzeitlich was anderes auf die Grenze setzen willst.
Aber dein Nachbar hat ja auch noch was auf der Grenze, ganz im Süden. Ob das so zulässig ist ... ? Solange es unter Euch keinen Streit gibt, wird es die Behörde üblicherweise wenig bis gar nicht interessieren. Hauptsache die vorgelegten Baupläne sind genehmigungsfähig.
 
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