ᐅ Anbauverpflichtung nach §6 Bauordnung LSA
Erstellt am: 22.05.19 20:02
Doncook22.05.19 20:02
danixf22.05.19 20:25
Ich denke hier ist gemeint, dass du dein Haus an das deines Nachbarn ANBAUEN musst. Beispielweise innerhalb Städten ist sowas üblich. Damit eine durchgezogene Fassade herrscht und nicht hier und da 1m oder sowas fehlen. Nichtmal 1cm sind da erlaubt.
Doncook22.05.19 20:39
Da geht es um eine Art Nebengelass was sich locker 30 Meter hinter der Grenze befindet . Also Nichtmal das Wohnhaus .
Escroda22.05.19 21:01
Doncook schrieb:
Muss ich mein Haus an die geduldete Bebauung des Nachbarn anbauen ?Ja.Trotz fehlender Kenntnis vom Lageplan wage ich eine kühne Behauptung: "geduldete" kannst Du streichen.
Doncook schrieb:
Da ...Wo?Doncook schrieb:
eine Art NebengelassWas meinst Du damit?Was hast Du vor?
Was hindert Dich an deinem Vorhaben?
Wer hindert Dich an deinem Vorhaben?
Kannst Du einen Lageplan einstellen?
Doncook22.05.19 21:06
Doncook22.05.19 21:09
Escroda schrieb:
Ja.
Trotz fehlender Kenntnis vom Lageplan wage ich eine kühne Behauptung: "geduldete" kannst Du streichen.Wo?
Was meinst Du damit?
Was hast Du vor? -> Einfamilienhaus
Was hindert Dich an deinem Vorhaben?-> ich will es an der Straße und nicht 30 Meter hinter Grenze
Wer hindert Dich an deinem Vorhaben?
Kannst Du einen Lageplan einstellen?