Alter Keller nach Hausabbruch weiterhin benutzen?

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Lucrezia

Lucrezia

Es könnte uns passieren, dass das LRA verlangt, dass wir unser jetziges Haus nach dem Bau des Neuen abreißen (die Abstandsflächen werden leicht unterschritten).
Einer der vielen Gedanken, die uns dabei beschäftigen ist "sollten/könnten wir den Keller (evt. für Vorräte wir Gartengemüse ) behalten?". Wir wohnen ja gleich daneben, es könnte sich als praktisch erweisen.
Eine andere Idee ist, künftig ein Naturteich/-Pool zu haben. Könnte man da die Kellerwände stehen lassen, und die Grube eben dazu benutzen?
Ich würde gerne wissen, ob diese Gedanken praktikabel oder albern sind ;)
 
H

haydee

Ist er unterirdisch oder überirdisch

Wir hatten den alten Scheunenkeller stehen gelassen - komplett oberirdisch und im Nachbarort steht ein alter Sandsteinkeller halb unterirdisch

Einem großen Komplett unterirdisch würde ich nicht stehen lassen
 
Lucrezia

Lucrezia

Der Keller ist komplett unterirdisch. Mein Mann meint auch, er würde ihn nicht behalten - höchstens als Grube für den Teich..
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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