Alte Grunddienstbarkeit im Grundbuch

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Tolentino

Tolentino

Sowas hier?:

grundddienstbarkeit.png


Ich weiß nicht ob du es lesen kannst, aber da gehts eigentlich nur darum,, dass die Wasserbbetriebe sich nen Freischein geben lassen weil ja überall Leitungen längslaufen und wenn da mal eine Leitung platzt oder das Abwasser aus dem Kanal auf dein Grundstück fließt, kriegste halt nichts und musst damit leben.
Hat nichts damit zu tun wie oder wo du bauen darfst auf deinem Grundstück. DDeswegen hatte ich es bei mir mental abgehakt.

Nachtrag:

Es war sogar noch anders. Die BWB haben ja ein Wasserwerk hier in der Nähe. D.h. wenn da irgendwas passiert, was Auswirkungen bis zu uns hat, dann ist es halt so.
Deswegen steht da auch zu Gunsten und das dort angegebene Grundstück ist eben nicht das von jeweils uns sondern das wo das Wasserwerk ist....

Scheinst ja dann wirklich um die Ecke zu sein...
 
Zuletzt bearbeitet:
MarieWo

MarieWo

Ja, das wird es sein, tausend Dank!
Wir sind in der Nähe der Ulmengrundschule und das Wasserwerk ist ja tatsächlich ganz nah, das macht Sinn.
Das neue Grundstück ist nur ein paar Straßen von unserem jetzigen entfernt und hier haben wir diesen Eintrag nicht, daher kam uns das komisch vor.
 
Tolentino

Tolentino

Ach echt? Ja gut das ist ja super nah dran. Dann wisst ihr aber auch dass da im Sommer ziemlich viel Fussverkehr zu den Seen ist?
Ich bin übrigens weiter weg (fast Biesdorf) und habe den Eintrag auch. Vielleicht hat es eher mit der Nord-/Süd-Lage zu den Seen zu tun? Oder die Höhe des Grundstücks?
 
MarieWo

MarieWo

Ja, nee, wir liegen nicht direkt so, dass alle bei uns vorbei kommen die zum See wollen.
Es wird eher noch ruhiger als jetzt, da wir momentan quasi Durchfahrtsstraße zur Schule sind.
Unser jetziges Haus ist allerdings noch älter, irgendwas mit 1910 und war wohl immer in Familienbesitz, vielleicht liegt es auch daran.
Beide Grundstücke befinden sich südlich des Wasserwerks...
 
S

SaniererNRW123

Ich weiß nicht ob du es lesen kannst, aber da gehts eigentlich nur darum,, dass die Wasserbbetriebe sich nen Freischein geben lassen weil ja überall Leitungen längslaufen und wenn da mal eine Leitung platzt oder das Abwasser aus dem Kanal auf dein Grundstück fließt, kriegste halt nichts und musst damit leben.
Nach dem Text zu urteilen, gehe ich auf den ersten Blick von gar keiner Wertminderung aus, außer eine Leitung verläuft genau unter Eurem geplanten Neubau. Das ist eine schon fast 1:1 auch heute noch übliche Dienstbarkeit.

Also erst einmal tief durchatmen.

P.S. Nachfolgendes aber ohne Gewähr. Das Grundstück befindet sich ja im Bereich der Ex-DDR. Meines Wissens wurden die alten Gesetze dort verworfen. Insofern kann es sogar sein, dass das Recht löschungsreife hat, sofern es keine Anschlussvereinbarung zwischen altem Eigentümer und den DDR-Nachfolgern der Wasserwerke gibt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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