Abtretungsklausel zwingend?

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R

rollmops1978

Hallo zusammen,

wir haben nun ein sehr ansprechendes Angebot eines Annuitätendarlehens über einen Finanzvermittler erhalten, in dem alle relevanten Kriterien nach unseren Vorstellungen fixiert sind.

Das Einzige woran ich mich massiv störe, ist die nicht enthaltende Unwirksamkeitserklärung bzgl. der Abtretungserklärung. Es steht explizit im Angebot, dass Forderungen an Dritte abgetreten werden können.

Dass eine Abtretung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten unsererseits entsteht, schließe ich zu 99,9% aus (auch wenn das jetzt vielleicht arrogant klingt). Wir haben eine Beleihungsquote von unter 70% und eine monatliche Rate von unter 20% unseres verfügbaren HH-Nettoeinkommens. Daher haben wir uns auch den Darlehensgeber aussuchen können. Haben 20 Jahre Zinsbindung bei 3,05% und wollen viel über die 5%-Sondertilgung zahlen.

Nun mal meine Fragen:
Welchen Grund könnte ein Darlehensgeber haben, ein vertragsgemäß bedientes Darlehen abzutreten?
Kann der Käufer des Darlehens dieses sofort und grundlos fällig stellen? Warum sollte er dies tun?

Ums zusammen zu fassen: Ich bin mit dem Vertrag super zufrieden und hätte aus meiner Sicht über die komplette Vertragsdauer die Sicherheit über die monatliche Belastung und darüber hinaus Max. Flexibilität über die Sondertilgung. Mit Ende der Zinsbindung sollte das Darlehen komplett getilgt sein, sodass mir irgendwelche auftretenden Turbulenzen am Kapitalmarkt völlig Wurst sind.
Angst macht mir nur das Szenario, dass plötzlich jemand in einer Hochzinsphase um die Ecke kommt und das Darlehen fällig stellt und ich mir dann selbst die Fresse poliere, dass ich einen Vertrag ohne Ausschluss der Abtretungsklausel unterschrieben habe.

Was meint Ihr? Wie seht Ihr die Thematik grundsätzlich?

Schonmal danke vorab und viele Grüße,

der Mops
 
A

*Andre*

Hallo Rollmops,

ich würde das Gespräch mit deinem Finanzberater suchen und mit ihm die Möglichkeit des Ausschluss dieser Klausel besprechen.
Diese Klausel erlaubt es der Bank, in schlechten Zeiten, wenn diese Geld braucht, die Forderungen an einen Dritten zu verkaufen, ohne dass du in dem Fall davon in Kenntnis
gesetzt werden musst.
In der Regel gibt es aber einen Grund warum das mit vereinbart wird.

Zu Not, würde ich, wenn ich wie du die Wahl hätte, eine andere Bank nehmen, auch wenn die paar Zinspunkte teurer ist.


VG
André
 
K

klblb

Guest
Ich habe diese Frage vor ein paar Monaten wegen der gleichen Befürchtungen meinem Finanzberater gestellt.
Ich kann mich an die Details der Antwort nicht mehr erinnern, aber die Kernaussage war, dass solche Forderungsverkäufe inzwischen durch ein Gesetz geregelt sind und der Kreditnehmer nicht schlechtergestellt werden darf. Man hat aus der Finanzkrise gelernt.

Meine Notiz von damals lautet: Ist reguliert im Risikobegrenzungsgesetz. Demnach darf die Forderung nur verkauft werden oder Zwangsversteigerung betrieben werden, wenn 2 Monate keine Rate bezahlt wurde. Andernfalls müssen die Kreditnehmer vorher gefragt werden.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

*Andre*

Ich glaube das
Nach der Gesetzesänderung haben sich einige positive Änderungen für den Darlehensnehmer ergeben.
Sollten diese nicht getroffen werden, wie die Informationspflicht etc. könntest du Schadenersatzansprüche geltend machen.
Da du ja gesagt hast, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ihr den Kredit nicht zahlen könnt nahezu bei 0 liegt, brauchst du dir echt keine Sorgen machen, ansonsten wie schon gesagt, frag einfach nach, ob bei einer anderen Bank diese Klausel ausgeschlossen werden kann.

Ich schicke dir mal einen Link, wo du dies sehr gut nachlesen kannst.


VG
André
 
emer

emer

Soviel ich weis, fast richtig von kld.

Es muss gar nicht sein, dass die Rate 2 Monate nicht gezahlt wurde. Es kann schon reichen, wenn man mit seinem Kontostand in Rückstand gerät.
Lebst du also Monat für Monat aus deinem Dispo, kann das für die Bank auch schon als Anlass genommen werden an Dritte zu verkaufen, auch wenn du dein eigentliches Darlehen immer fristgerecht zahlst.

Die Quelle dazu fehlt mir leider gerade, daher noch mal nachfragen, bitte
 
R

rollmops1978

Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde auch noch mal den Vermittler löchern. Ich würde das jetzt nämlich gern so unterschreiben, damit das Thema mal vom Tisch ist.

Eigentlich ist ja die Kernfrage, ob ein Darlehensgeber grundsätzlich ein vertragsgemäß bedientes Darlehen fällig stellen kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen? (Sind hier keine Juristen? Ich kann das Thema leider nur aus dem ökonomischen Blickwinkel betrachten.)
Wäre dem grundsätzlich so, säßen ja eigentlich alle Häuslebauer im selben Boot, unabhängig vom Darlehensgeber. Das kann ja eigentlich nicht sein.

Andere Frage ist natürlich, warum sollte das die Bank machen? Rein hypothetisch wäre das (Fälligstellen des Darlehens) für die Bank nur lukrativ, wenn sie das beim Darlehensnehmer gebundene Kapital woanders zu besseren Konditionen anlegen könnte. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Bank „meine“ für 20 Jahre gebundenen Euronen in einigen Jahren für einen theoretisch höheren Zinssatz in (sicherere) deutschen Staatsanleihen mit bspw. nur 10 jähriger Laufzeit anlegen könnte. Wenn es so weit käme, müsste auch das allgemeine Zinsniveau signifikant höher sein als heute, sodass der Häuslebauer dann zu einer wesentlich teureren Anschlussfinanzierung gezwungen wäre. Oder?

Hmm. Kein Plan, wie ich auf so ein Szenario komme. Aber das Problem hätten dann ja alle.

Bleibt also die Kernfrage oben. Die Antwort würde dann allerdings ohnehin für jede Bank zutreffen.

Ich glaub, ich geh jetzt mal lieber ins Büro.

Würde mich sehr freuen, wenn sich noch jemand mit Fachwissen äußert.

Der Mops
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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