Abtretungsklausel zwingend?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Hallo

ich möchte mit dem Gerücht aufräumen das alle Finanzinstitute "geil" darauf sind Darlehen fällig zu stellen und die Sicherheiten zu verwerten. Zumindest in Deutschland hat kein Institut ein Interesse dran das die Politik auf der Matte steht.


Diese Klausel ermöglicht den Instituten Kreditpakete in Notsituationen weiterzureichen. Das hat man in der Krise oft erlebt. Die Darlehensnehmer dürfen dabei keine Nachteile haben. Ob man eine Institut ohne Klausel findet und zu welchen (Mehr)Konditionen müsste man anfragen.

Viel Erfolg
 
N

nordanney

Eigentlich ist ja die Kernfrage, ob ein Darlehensgeber grundsätzlich ein vertragsgemäß bedientes Darlehen fällig stellen kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen? (Sind hier keine Juristen? Ich kann das Thema leider nur aus dem Ökonomischen Blickwinkel betrachten.)
Wäre dem grundsätzlich so, säßen ja eigentlich alle Häuslebauer im selben Boot, unabhängig vom Darlehensgeber. Das kann ja eigentlich nicht sein.

Andere Frage ist natürlich, warum sollte das die Bank machen? Rein hypothetisch wäre das (Fälligstellen des Darlehens) für die Bank nur lukrativ, wenn sie das beim Darlehensnehmer gebundene Kapital woanders zu besseren Konditionen anlegen könnte. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Bank „meine“ für 20 Jahre gebundenen Euronen in einigen Jahren für einen theoretisch höheren Zinssatz in (sicherere) deutschen Staatsanleihen mit bspw. nur 10 jähriger Laufzeit anlegen könnte. Wenn es so weit käme, müsste auch das allgemeine Zinsniveau signifikant höher sein als heute, sodass der Häuslebauer dann zu einer wesentlich teureren Anschlussfinanzierung gezwungen wäre. Oder?
Antwort vom Immobilienbanker: Schau doch mal in den Vertragsbedingungen nach, wann das Darlehen fällig gestellt werden kann. Dort steht zu 100%, dass eine Kündigung nicht aus Spaß an der Freude möglich ist, sondern dass ein wichtiger Grund vorliegen muss ==> Du kommst Deinen Verpflichtungen nicht nach. Dann hast Du aber ein größeres Problem als eine Kündigung, denn Du hast kein Geld um Deine Raten zu bezahlen!!!

Somit musst Du den zweiten Teil Deiner Frage nicht beantworten, denn es wird bei ordnungsgemäßem Verlauf der Finanzierung zu keiner Kündigung kommen.

Es gibt einige Banken, die auf die Abtretungsklausel verzichten, ein Zinsaufschlag hierfür wird m.W. nicht verlangt.
 
emer

emer

Wenn Zahlungsverzug der einzig "wichtige Grund" wäre, dann kann man es ja so rein schreiben. Aber um sich am Ende (wenn es hart auf hart kommt) aus allem rauswinden zu können, wird es schwammig formuliert. "Aus wichtigem Grund".

Mit der Aussage deines Finanzheinis ist man genau so schlau wie vorher. Ist das ein Freund oder der gleiche der dir den Vertrag zur Unterschrift in die Hand gedrückt hat?
Die Aussage klingt eher nach einem Verkäufer als von jemandem der diese Formulierung klar erklären kann.
Selbst wenn jede Bank die Klausel drin hat.

Mich würde die Antwort nicht zufrieden stellen.
 
N

nordanney

Die Bank wird sich nicht rauswinden können. Diese Fälle hat es bisher in Deutschland nicht gegeben! Die Heuschreckenberichte aus den Medien bezogen sich immer auf leistungsgestörte Finanzierungen, auch wenn es im Artikel/Bericht immer der arme Häuslebauer ist, der sein Eigenheim an die böse, böse Bank verliert. Nachfolgend ein Auszug aus "echten" Bank AGBs, die so oder so ähnlich abertausendfach benutzt werden und über die nicht / nie / niemals verhandelt werden kann.
Die Kündigung ist aber ein ganz anderes Thema als der Forderungsverkauf!

P.S. Ich bin übrigens selber der Finanzheini und arbeite seit rd. 20 Jahren in der Immobilienfinanzierung
 
S

sisqonrw

Hallo,

Ich weiß nicht ob das Risikobegrenzungsgesetz den Darlehensnehmer gut schützt. Wer weiß was nach der nächsten Krise so alles passiert. Ich habe im YouTube gehört, dass sich sogar Menschen deshalb das Leben genommen haben. Ehen sind bestimmt dadurch kaputt gegangen, etc.
 
T

toxicmolotof

Naja, weder ist die Liste aktuell, noch vollständig.

Es ist auch nicht jeder Kreditverkauf direkt schädlich oder tödlich.

So lange man seinen Teil des Vertrages erfüllt kann nichts passieren. Und selbst danach muss der Käufer der Forderung schlimmer sein als der ursprüngliche Gläubiger.

Teilweise sind Banken auch "gezwungen" Risiken zu verkaufen, um die eigene Risikotragfähigkeit nicht über Gebühr zu belasten.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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