Abrechnung Mehrkosten Erdarbeiten

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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K

Krampmeier

Ich fürchte auch, dass hier nichts mehr zu machen ist.
Meine Lehre aus ähnlichen Erfahrungen bei unserem Bauprojekt ist: Keine Arbeiten ohne vorheriges schriftliches Angebot des Vertragspartners über die zu leistende Mehrarbeit. Vertragspartner für die Mehrleistung kann entweder der Bauträger oder die ausführende Firma sein. Meistens eher letztere. Wenn ich Minderleistungen mit einem Subunternehmer vereinbare (wie bei Euch passiert), werden die Kosten mit dem Endpreis des Hauses verrechnet - so sagte es jedenfalls der Bauleiter. Ich hoffe, dass das auch klappt.
Natürlich kann es den ganzen Bauablauf etwas aufhalten, wenn die Firmen nicht sofort nach Durchsprache der Wünsche loslegen können, sondern erst ein Angebot erstellen müssen. Zumindest ist man so aber vor extrem hohen, überraschenden Rechnung gefeit...
 
Der Da

Der Da

Ganz egal was da gelaufen ist, ihr habt bereits bezahlt, ohne Vorbehalt. Das heisst im Streitfall normalerweise als stillschweigende Akzeptanz.
Ich bin kein Jurist, aber ich seh da schwarz für Euch.

Die Rechnung geht euch aber tatsächlich nichts an, wenn ihr nicht Vertragspartner des TB seid.
 
F

fragri

Hallo, ich versteh nicht ganz was da Mehrkosten von 7000€ verursacht haben soll ? Für 1m mehr Terrasse und nen Parkplatz ???? So wie der TE hier schreibt wurde doch lediglich Mutterboden (ca. 40cm) abgeschoben/Abgetragen und mit Schotter aufgefüllt worden. Hier wird doch ohne Keller gebaut, oder??? also keine Baugrube und kein Abfahren von Aushub ! Von welcher Fläche reden wir denn ? Sorry, aber da stimmt doch etwas nicht.... für ca. 7000€ schiebt mein Tiefbauer mir fast 250m² in der Tiefe von 40cm ab, füttert auf und verdichtet... Gruß Fragi
 
K

K.Brodbeck

Hallo Markusch,

...
Vorher hat man uns mit einem Schreiben mitgeteilt , das die Mehrkosten für Erdarbeiten geschätzt sind und die genaue Abrechnung nach Fertigstellung des Aufmaßes erfolgt. Mit dem vorgenannten Mehrpreis waren wir einverstanden.
...
Diese zwei Sätze sind der Kern des Problemen. Wenn man eine genaue Abrechnung nach Fertigstellung macht, erklärt man sich auch nicht mit einem Mehrpreis einverstanden.

Ich sehe leider auch schwarz für euch, weil ihr die Summe schon bezahlt habt. Oder habt Ihr noch einen Betrag beim GU offen, dann zieht den Betrag mit dem Hinweis auf das schreiben ab!

lg

K.Brodbeck
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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