A
Asbestosteron
Hallo Hausbauer,
die Frage klingt fast zu trivial, um für's Hausbau-Forum zu passen. Aber trotz sehr eingehender Recherche konnte ich nicht sicher herausfinden, was in NRW zur Grundflächenzahl zählt. Erschwert wird meine Recherche im Forum übrigens durch einen Programmierfehler in der Suche. Sucht man nach Grundflächenzahl erhält man keine Ergebnisse, obwohl ich Beiträge gefunden habe, in denen dieses Wort vorkommt. Kennt ihr dieses Problem? Wie kann man es umgehen?
Die Grundfläche des Hauses ist klar. Aber was ist z.B. mit:
- Garage
- Garageneinfahrt
- Gepflasteter Zugweg zwischen Gehweg und Haustür
- Terrasse (gepflastert)
- Terrasse aus Holzbohlen mit Zwischenräumen
- Überdachte Terrasse
- Kaltwintergarten
- Gartenhaus
Viele Quellen im Netz klären diese Fragen bei einer Unterscheidung zwischen Grundflächenzahl I und Grundflächenzahl II. Dies scheint aber in NRW nicht üblich zu sein.
Ich verstehe es so, dass in § 19 Baunutzungsverordnung die Grundflächenzahl definiert wird als "Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. " In Abs. 2 heiß es "Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. "
Nun geht es also auf die Suche, was "bauliche Anlagen" sind. Fündig wird man im Landesrecht § 2 Bauordnung NRW: "Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen." Somit wäre alles, was ich oben aufgezählt habe auf die Grundflächenzahl anzurechnen. Allerdings steht das im Widerspruch zu anderen Internet-Quellen, die jedoch in sich wieder nicht einheitlich sind.
Wer von euch kennt die Antwort?
Danke schonmal.
die Frage klingt fast zu trivial, um für's Hausbau-Forum zu passen. Aber trotz sehr eingehender Recherche konnte ich nicht sicher herausfinden, was in NRW zur Grundflächenzahl zählt. Erschwert wird meine Recherche im Forum übrigens durch einen Programmierfehler in der Suche. Sucht man nach Grundflächenzahl erhält man keine Ergebnisse, obwohl ich Beiträge gefunden habe, in denen dieses Wort vorkommt. Kennt ihr dieses Problem? Wie kann man es umgehen?
Die Grundfläche des Hauses ist klar. Aber was ist z.B. mit:
- Garage
- Garageneinfahrt
- Gepflasteter Zugweg zwischen Gehweg und Haustür
- Terrasse (gepflastert)
- Terrasse aus Holzbohlen mit Zwischenräumen
- Überdachte Terrasse
- Kaltwintergarten
- Gartenhaus
Viele Quellen im Netz klären diese Fragen bei einer Unterscheidung zwischen Grundflächenzahl I und Grundflächenzahl II. Dies scheint aber in NRW nicht üblich zu sein.
Ich verstehe es so, dass in § 19 Baunutzungsverordnung die Grundflächenzahl definiert wird als "Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. " In Abs. 2 heiß es "Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. "
Nun geht es also auf die Suche, was "bauliche Anlagen" sind. Fündig wird man im Landesrecht § 2 Bauordnung NRW: "Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen." Somit wäre alles, was ich oben aufgezählt habe auf die Grundflächenzahl anzurechnen. Allerdings steht das im Widerspruch zu anderen Internet-Quellen, die jedoch in sich wieder nicht einheitlich sind.
Wer von euch kennt die Antwort?
Danke schonmal.