ETW Abzocke - Die Bauträgergesellschaftsauflöse-Masche

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DaSch17

DaSch17

Also wenn der aus der ETW resultierende Mietüberschuss nach allen (auch steuerlichen) Kosten die Ersparnis bei Einbringung des Reinerlöses (Verkaufspreis abzgl. ggf. Maklerkosten, Darlehensrückzahlung und VfE) in die neue Finanzierung deutlich übersteigt, würde ich die Wohnung auch noch 10 Jahre halten. Wenn dann ein wenig "Gras" drüber gewachsen ist, kann man sie vielleicht sogar in 10 Jahre besser verkaufen.

Der Verkauf ist sicherlich die deutlich risikoärmere Variante (keine Mietausfälle, keine unkalkulierbaren Instandhaltungskosten aufgrund der Mängel)...

Vielleicht kannst Du mit Deiner Bank aber auch einen Pfandtausch vereinbaren, sodass das alte Darlehen weiterläuft. Dann müsstest Du wenigstens kein VfE bezahlen...

Wenn die Gesamtfinanzierung natürlich nur mit dem Mietüberschuss aus der ETW tragbar ist, hast Du wohl keine wirkliche Wahl...

Bei uns ist das mit der ETW recht ähnlich. Wir behalten Sie jetzt auch mal noch mindestens bis zum Auslauf der Zinsbindung in 7 Jahren und denken dann nochmal über einen Verkauf nach. Ich hatte mir das ausgerechnet: Um mich mit einem Verkauf besser zu stellen, müsste ich die ETW für ca. 300' wieder verkaufen. Wir haben sie vor 3 Jahren für 200' gekauft. Sicherlich ist sie derzeit ca. 240' wert. Einen Käufer für 300' hätten wir dennoch nicht gefunden - daher behalten.
 
DaSch17

DaSch17

Wenn ich einen hier auch erst in jüngerer Zeit wieder diskutierten Aspekt recht erinnere, könntest Du jetzt ohne Spekulationssteuer verkaufen, aber sobald Du vermietest nicht mehr und dann erst wieder nach zehn Jahren Haltezeit.
Stimmt nicht ganz. Wenn er 2016 gekauft hat, dann kann er 2026 steuerfrei verkaufen, auch wenn er sie ab 2021 fremd vermietet. Alternativ kann er sich auch jetzt steuerfrei verkaufen (solange er selbst noch drin wohnt):

"Damit beim Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf oder Grundstücksverkauf keine Steuer anfällt, muss der Eigentümer der Immobilie diese entweder seit Bauende bzw. Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt haben.

Wurde die Immobilie nicht selbst genutzt, so muss sie 10 Jahre im Besitz des Verkäufers sein, damit keine Spekulationssteuer anfällt."
 
Zuletzt aktualisiert 01.07.2025
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