ᐅ 34er Gebiet - Grüne Wiese, Unsicherheit bei der Traufhöhe bzw Kniestock
Erstellt am: 13.07.25 22:40
Lsawesome14.07.25 15:11
hanghaus2023 schrieb:
Einige Bilder zeigen Gefälle des Grundstücks auf. Ein Haus mit Flachdach und 2 Etagen (vermutlich ein leichtes Staffelgeschoss) zeigen doch das noch nicht mal ein Satteldach vorgeschrieben sein kann. Da gibt es sicher Möglichkeiten. Das das Bauamt gern das komplette Bauwerk sehen will, kann ich so bestätigen.
Was ist denn Euer Wunschhaus? Ihr habt doch schon einen Vorschlag vom Unternehmer.Wunschhaus ist ein 10x12m Haus mit Satteldach (da Südausrichtung ok für Photovoltaik). Traum wäre mit ausgebautem Spitzboden, aber da dürfte uns die Höhe einen Strich durch die Rechnung machen. Zusätzlich hätten wir gerne 140+cm Kniestock (oder wenigstens 120cm) und genau an dem Thema hängt halt auch die Raumaufteilung für das 1. OG . Das Bauunternehmen hat erstmal mit 80cm angesetzt (eigentlich sogar erst nur 60cm, wenn die Raumhöhe unten 270cm ist), da die unproblematisch scheinen. Aber hier wäre ich bereit um jeden Zentimeter zu kämpfen.
Lsawesome14.07.25 16:39
derdietmar schrieb:
Was wirklich gebaut werden kann hängt stark von der genauen Flurnummer eures Grundstücks ab. Wenn euer Grundstück an der markierten Position deines Kartenausschnitts liegt würde ich der Stadt zustimmen und nur ein eingeschossiges Gebäude dort sehen. In NRW gilt die 2/3 Regel für Vollgeschosse, ein findiger Architekt mit Draht zum Bauamt kann ggf. ein Staffelgeschoss bei einem Flachdachgebäude durchsetzen. Am Hang bleibt zudem die Möglichkeit in Untergeschoss mit einseitigem Gartenzugang zu planen.
NRW hat seit 2019 die 3/4 Regel in der Landesbauordnung NRWhanghaus202314.07.25 17:22
Mit grossen Gauben oder zusätzlichen Giebeln sowie Erker kann man viel im DG raus holen. 3/4 sollten leicht zu erreichen sein.
Gibt es Gefälle auf dem Grundstück?
Ca 170m2 Wohnfläche sind mMn leicht realisierbar.
Gibt es Gefälle auf dem Grundstück?
Ca 170m2 Wohnfläche sind mMn leicht realisierbar.
hanghaus202314.07.25 17:29
11ant14.07.25 18:12
Lsawesome schrieb:
NRW hat seit 2019 die 3/4 Regel in der Landesbauordnung NRWDas ist genau mein bevorzugter Humor-Trockenheitsgrad: es gilt die Landesbauordnung aus der Zeit der Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes. Im §34-Gebiet gibt es dieses Bezugsdatum praktisch nicht. Insofern ist die Argumentation mit einer Lockerung dieser Rahmenbedingungen ein sehr spezieller Insiderwitz für Baujuristen.Lsawesome14.07.25 20:50
hanghaus2023 schrieb:
Mit grossen Gauben oder zusätzlichen Giebeln sowie Erker kann man viel im DG raus holen. 3/4 sollten leicht zu erreichen sein.
Gibt es Gefälle auf dem Grundstück?
Ca 170m2 Wohnfläche sind mMn leicht realisierbar.Nicht nennenswerter Hang, längs etwa 1,3m (über 35m), quer ebenso (über 16,5m). Gauben müssen wir mal sehen, ob die Sinn ergeben oder überhaupt nötig sind je nach Kniestock...
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