ᐅ 34er Gebiet - Grüne Wiese, Unsicherheit bei der Traufhöhe bzw Kniestock
Erstellt am: 13.07.25 22:40
motorradsilke14.07.25 10:26
Ich würde einfach mal beim Bauamt anrufen und nachfragen. Schilder denen, was du möchtest und feag, ob es machbar ist. Haben wir so gemacht und war gut so.
Lsawesome14.07.25 12:15
motorradsilke schrieb:
Ich würde einfach mal beim Bauamt anrufen und nachfragen. Schilder denen, was du möchtest und feag, ob es machbar ist. Haben wir so gemacht und war gut so.Wir hatten da schon Kontakt. Alles nett und freundlich, aber bei Fragen zum Kniestock mehr als ausweichend, da wollen sie erst quasi den ganzen Plan sehen - nur ist davon halt erst der Plan für uns abhängig.
hanghaus202314.07.25 13:13
Der 34ver sagt doch nicht das ein Kniestock 0 vorgeschrieben ist. Als RA sucht man doch auch die Lücken im Gesetz.
Gibt es eine Satzung der Gemeinde?
Gibt es eine Satzung der Gemeinde?
nordanney14.07.25 13:15
Wie wäre es denn mit einer ganz schlanken Bauvoranfrage zu diesem Thema? Dann kann auch nicht mehr ausweichend geantwortet werden. Und es geht relativ schnell
hanghaus202314.07.25 13:31
Einige Bilder zeigen Gefälle des Grundstücks auf. Ein Haus mit Flachdach und 2 Etagen (vermutlich ein leichtes Staffelgeschoss) zeigen doch das noch nicht mal ein Satteldach vorgeschrieben sein kann. Da gibt es sicher Möglichkeiten. Das das Bauamt gern das komplette Bauwerk sehen will, kann ich so bestätigen.
Was ist denn Euer Wunschhaus? Ihr habt doch schon einen Vorschlag vom Unternehmer.
Was ist denn Euer Wunschhaus? Ihr habt doch schon einen Vorschlag vom Unternehmer.
derdietmar14.07.25 14:44
Hallo,
zum §34:
Art der baulichen Nutzung:
Es handelt sich offensichtlich um ein Wohngebiet (evt. Mischgebiet) und ihr baut ein Wohnhaus. Somit ist das Kriterium erfüllt.
Maß der baulichen Nutzung:
Das neue Gebäude muss sich im Maß einfügen. Es darf daher nur vergleichbare Ausmaße annehmen, wie sie Eigenart der näheren Umgebung sind. Die nähere Umgebung sind NICHT nur die angrenzenden Gebäude. Grob kann man annehmen, dass alles, was in direkter Sichtverbindung liegt, relevant ist (z.B. Gebäude gegenüber der Straße). Relevante Maße sind die von außen Wahrnehmbaren und somit Offensichtlichen, wie Länge, die Breite und die Höhe des Gebäudes. Bei Satteldächern sind sowohl die Traufhöhe, als auch die Firsthöhe relevant. Damit ist indirekt auch die Anzahl der Geschosse ein Maß der baulichen Nutzung.
Oftmals vergessen wird im Zusammenhang des Maßes der baulichen Nutzung auch das Verhältnis zwischen bebauter Fläche und freier Grundstücksfläche. Die ist grundsätzlich nach oben limitiert und kann durch die Umgebung weiter eingeschränkt sein. Ebenso ist die Position auf der Grundstück Teil des Maßes der baulichen Nutzung (z.B. bei offensichtlichen Baulinien). Die Dachform ist nicht Teil des Maßes der baulichen Nutzung.
Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden:
Auslegungssache der Behörde. Grobe Abweichungen können damit reguliert werden, in der Praxis aber meist nicht relevant, wenn ihr nicht gerade ein neonfarbenes Gebäude
Was wirklich gebaut werden kann hängt stark von der genauen Flurnummer eures Grundstücks ab. Wenn euer Grundstück an der markierten Position deines Kartenausschnitts liegt würde ich der Stadt zustimmen und nur ein eingeschossiges Gebäude dort sehen. In NRW gilt die 2/3 Regel für Vollgeschosse, ein findiger Architekt mit Draht zum Bauamt kann ggf. ein Staffelgeschoss bei einem Flachdachgebäude durchsetzen. Am Hang bleibt zudem die Möglichkeit in Untergeschoss mit einseitigem Gartenzugang zu planen.
Das Haus mit Flachdach und Staffelgeschoss würde ich nicht mehr als nähere Umgebung ansehen. Das Haus hinter dem Wohnwagen hingegen wohl schon.
Viele Grüße
zum §34:
Art der baulichen Nutzung:
Es handelt sich offensichtlich um ein Wohngebiet (evt. Mischgebiet) und ihr baut ein Wohnhaus. Somit ist das Kriterium erfüllt.
Maß der baulichen Nutzung:
Das neue Gebäude muss sich im Maß einfügen. Es darf daher nur vergleichbare Ausmaße annehmen, wie sie Eigenart der näheren Umgebung sind. Die nähere Umgebung sind NICHT nur die angrenzenden Gebäude. Grob kann man annehmen, dass alles, was in direkter Sichtverbindung liegt, relevant ist (z.B. Gebäude gegenüber der Straße). Relevante Maße sind die von außen Wahrnehmbaren und somit Offensichtlichen, wie Länge, die Breite und die Höhe des Gebäudes. Bei Satteldächern sind sowohl die Traufhöhe, als auch die Firsthöhe relevant. Damit ist indirekt auch die Anzahl der Geschosse ein Maß der baulichen Nutzung.
Oftmals vergessen wird im Zusammenhang des Maßes der baulichen Nutzung auch das Verhältnis zwischen bebauter Fläche und freier Grundstücksfläche. Die ist grundsätzlich nach oben limitiert und kann durch die Umgebung weiter eingeschränkt sein. Ebenso ist die Position auf der Grundstück Teil des Maßes der baulichen Nutzung (z.B. bei offensichtlichen Baulinien). Die Dachform ist nicht Teil des Maßes der baulichen Nutzung.
Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden:
Auslegungssache der Behörde. Grobe Abweichungen können damit reguliert werden, in der Praxis aber meist nicht relevant, wenn ihr nicht gerade ein neonfarbenes Gebäude
Was wirklich gebaut werden kann hängt stark von der genauen Flurnummer eures Grundstücks ab. Wenn euer Grundstück an der markierten Position deines Kartenausschnitts liegt würde ich der Stadt zustimmen und nur ein eingeschossiges Gebäude dort sehen. In NRW gilt die 2/3 Regel für Vollgeschosse, ein findiger Architekt mit Draht zum Bauamt kann ggf. ein Staffelgeschoss bei einem Flachdachgebäude durchsetzen. Am Hang bleibt zudem die Möglichkeit in Untergeschoss mit einseitigem Gartenzugang zu planen.
Das Haus mit Flachdach und Staffelgeschoss würde ich nicht mehr als nähere Umgebung ansehen. Das Haus hinter dem Wohnwagen hingegen wohl schon.
Viele Grüße
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