W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bebauungsplan - erlaubte Dachformen für Zwerchgiebel


Erstellt am: 27.02.25 12:20

nordanney27.02.25 14:14
11ant schrieb:

Und damit ist es keine Gaube, sondern ein Zwerchhaus
Nee. Ich will nicht klugscheißern. Aber das Zwerch kommt von quer aus dem Norddeutschen und bedeutet "quer". Damit ist ein Giebel quer zum Hauptgiebel gemeint. Und zwar ein klassischer "Dreiecks"Giebel.
Ist am Ende aber auch egal.
11ant27.02.25 14:50
nordanney schrieb:

Nee. Ich will nicht klugscheißern. Aber das Zwerch kommt von quer aus dem Norddeutschen und bedeutet "quer". Damit ist ein Giebel quer zum Hauptgiebel gemeint. Und zwar ein klassischer "Dreiecks"Giebel.
Doch. Auf meinen Klugheitenhaufen darf gerne jeder noch was dazuscheißern, Platt schnacken kann ich sowieso nie so gut wie der Yared. Im gesamt(hoch)deutschen Baurecht ist was der Volksmund alles Gaube nennt immer dann ein Zwerchhaus (ob begiebelt oder nicht), wenn es aus der Außenwand emporwächst (dabei ist wiederum egal, ob es die der allgemeinen Fassade oder eines Risaliten ist). Daher handelt es sich hier bei Bild #1/links wie #1/rechts und #4 um Zwerchhäuser, davon bei Bild #1/rechts gleichzeitig auch um einen Zwerchgiebel. Eine "Gaube" ist nur "echt", wenn sie hinter die Traufe (nicht bloß die Regenrinne !) zurückspringt; meist steht sie dabei auf der Drempelpfette auf. Da in der Baumode der Kniestock den Drempel weitestgehend verdrängt hat, verschwimmen auch die damit zusammenhängenden Begrifflichkeiten. Und der Volksmund nennt den Risaliten sowieso einen "(bodentiefen) Erker" - sei´s drum. Der Zwerchgiebel heißt im Süddeutschen übrigens "Wiederkehr".
eBauen527.02.25 15:14
Mal egal wie wir es nennen wollen, sprich alle meine Bilder würden immer unter einen "Dachaufbau" fallen?
Da hier im Bebauungsplan unter Dachaufbauten eine leere Zeile ohne irgendwelche Einschränkungen ist, kann ich mal vereinfacht gesagt, machen was ich will?
nordanney schrieb:

Wobei ich mich frage, wenn Du per se schon zwei Vollgeschosse bauen darfst, warum Du dann nicht zwei "normale" Vollgeschosse baust und dann ein klassisches Satteldach als Kellerersatz.

Das ist Plan A, simpel 2 Vollgeschosse + Satteldach drauf.

Jetzt kam durch die Fertighausbauer aber noch Plan B auf, dass man auch mit erhöhtem Kniestock arbeiten könnte + 2 rausgezogene "Gauben/Zwerchgiebel". Hauslänge wären ~13,5m und die Gauben dann beide jeweils 4m.

Fand die Idee mit dem Pultdach komplett verrückt im ersten Moment... aber um so länger ich mir das anschaue und den Grundriss mir dazu zurechtlege, mag ich das mehr und mehr. Zumal die Pultdach Ausrichtung perfekt Richtung Süden wäre und damit als Solarfläche perfekt wäre. Könnte ich inkl. Garage alle 3 Himmelsrichtungen abdecken.

Aber bevor ich mich damit auseinander setze, wollte ich erstmal klären ob das überhaupt baurechtlich theoretisch möglich wäre. Wollte ungern unwissend beim Bauamt direkt fragen, weil sehr kleine Gemeinde... und wenn ich da einmal ein Nein bekommen habe weil ich es nicht argumentieren konnte warum, wird das vermutlich im Nachgang eine harte Nuss die umzustimmen.
Flachdach war jetzt eher ein theoretisches Beispiel, das Ding ist eigentlich keine Option, da sehe ich schon das mir in den nächsten 10-20 Jahre die Suppe in der Bude steht.


Schon mal vielen Dank für die erste Einschätzung.
Weitere Meinungen gerne noch gesehen.
ypg27.02.25 16:08
eBauen5 schrieb:

Da hier im Bebauungsplan unter Dachaufbauten eine leere Zeile ohne irgendwelche Einschränkungen ist, kann ich mal vereinfacht gesagt, machen was ich will?
Es bedarf nicht immer eine konkrete Erlaubnis noch eine Definition im Bebauungsplan, wenn es schlicht egal ist bzw. die Landesbauordnung schon erklärt. Ein Bebauungsplan ist meist eine Einschränkung oder Erweiterung.
Wenn also nichts steht, steht dem Ganzen imho nichts im Weg.
Bauwich und Einstellfläche wird im übrigen auch nicht extra definiert. Weil es das nicht braucht.
Weil die Landesbauordnung oder/und das Baugesetzbuch greift.
11ant27.02.25 20:13
eBauen5 schrieb:

alle meine Bilder würden immer unter einen "Dachaufbau" fallen?
Ja.
eBauen5 schrieb:

Da hier im Bebauungsplan unter Dachaufbauten eine leere Zeile ohne irgendwelche Einschränkungen ist, kann ich mal vereinfacht gesagt, machen was ich will?
Jein:
eBauen5 schrieb:

Das ist Plan A, simpel 2 Vollgeschosse + Satteldach drauf.
Jetzt kam durch die Fertighausbauer aber noch Plan B auf, dass man auch mit erhöhtem Kniestock arbeiten könnte + 2 rausgezogene "Gauben/Zwerchgiebel". Hauslänge wären ~13,5m und die Gauben dann beide jeweils 4m.
Plan A und B so kombinieren, daß Dein DG über dem OG zum dritten Vollgeschoss wird, darfst Du natürlich nicht. Einen Kniestock düftest Du da machen, die Firsthöhenbegrenzung ist ja nicht eng, und eine Traufhöhenbegrenzung hast Du nicht. Aber nimm´ den Mund nicht zu voll, sonst gibt es Bauchschmerzen. Bist Du Schneewittchen und brauchst Platz für sieben Zwerge ?
eBauen527.02.25 22:31
11ant schrieb:

Bist Du Schneewittchen und brauchst Platz für sieben Zwerge ?

Dann müsste ich ja 7 Gäubchen bauen.
Ist eine Kombination aus Wohnen und Arbeiten, daher etwas größer.

Das hier dürfte dem Ganzen dann deutlich näher kommen, nur die "Gauben" noch etwas nach vorne gezogen dass die sich etwas abheben optisch.


Moderne zweigeschossige Hausfassade mit Terrasse und Garten als 3D Render


Ist natürlich alles Geschmacksache, aber das wäre jedenfalls mal was "anderes", was man gerade hier in der Gegend eher gar nicht sieht... hier stehen in den Neubaugebieten eine Stadtvilla nach der nächsten die alle aussehen als wären sie aus dem gleichen Katalog.

Aber schon mal Vielen Dank für die Infos! Dann nehme ich das mal als Option mit, würde dann beim Bauamt vorher mal vorsichtig anfragen wenn das in die finale Runden mit aufgenommen wird. Hab jetzt aber die passenden Infos von euch denke zusammen um das anzugehen.
zwerchgiebelgaubenkniestockbebauungsplanpultdachbauamtlandesbauordnung