Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag

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N

NicoleS.79

Dennoch ist das wohl das, worum es ihm eigentlich geht - und den Querschuß gegen Euer Bauvorhaben schätze ich dabei als Verhandlungsobjekt ein (im Sinne: Ihr habt nichts gegen seinen Wunsch, dann zieht er seinen Widerspruch zurück).
Wir haben NICHTS gegen seine Garage, soll er die doch bauen. Er will wohl wirklich nur stänkern, nichts anders. Bauamt sagt, du kannst deine Garage bauen, wir sagen das... - der will einfach nicht. Der WILL das wir 5m nach rechts rutschen, weg von seinem Grundstück, aber da stehen Bäume.
Bild kommt morgen.

Mal doch mal ein Bild auf Papier oder so.
Ich mache euch morgen ein Bild und versuche es hier einzustellen. Jetzt sind alle Kinder im Bett und ich komme nicht mehr an die Unterlagen.

DANKE euch sehr!

Wenn du einen Austausch möchtest, wegen behindertem gerechtem Bauen oder ähnliches Anitra baut ebenfalls mit schwerbehinderten Kind
Danke. Das suche ich die Tage mal.

Habt Ihr auch seine Bauakte angefordert ?
Nein, sollten wir das evtl tun?

Und tut mir leid, dass es so furchtbar durcheinander ist und ich so wirr schreibe.
LG
Nicole
 
N

NicoleS.79

"Auf"? Also, ist eurer Grundstück überbaut? Oder hat er quasi an die Grenze gebaut (mit 0mm)?
Tja, dass wissen wir momentan tatsächlich nicht. Eigentlich hat er, laut Notar, AN die Grenze gebaut, aber bei dem Theater das er gerade macht, wagen wir ab und an den Gedanken, dass er überbaut hat.
Wie könnten wir das herauskriegen? Aber ganz ehrlich, dass ist uns eigentlich auch egal. Unser Haus ist eingepasst, geplant, genehmigt worden - es ist für uns okay so wie es ist. Auch mit seiner Garage, die er JETZT bauen muss. Das interessiert ihn leider nur so gar nicht.
 
D

Domski

Tja, dass wissen wir momentan tatsächlich nicht. Eigentlich hat er, laut Notar, AN die Grenze gebaut, aber bei dem Theater das er gerade macht, wagen wir ab und an den Gedanken, dass er überbaut hat.
Wie könnten wir das herauskriegen?
Wenn ihr anfangt, ist es i.d.R. sinnvoll, eine Grobeinmessung machen zu lassen, damit der Erdbauer nicht aus Versehen beim Nachbarn landet. Dabei sollte der Vermesser bei einer Lückenbebauung auch die Grenzpunkte suchen. Falls er nicht alle Eckpunkte braucht, gibst du den Jungs vor Ort einen Kaffee und/oder 50€ auf die Hand, dann sagen die dir das erst mal ohne Papier. Dann kannst du überlegen, wie man weiter vorgeht.
 
11ant

11ant

Wir haben NICHTS gegen seine Garage,
Das mag sein, aber weiß er das ? - Du denkst logisch und meinst, dieses Problem könne er eigentlich nicht haben. Er denkt ausgetickt und hat es aus seiner Sicht vielleicht doch.

Nein, sollten wir das evtl tun?
Allein seine Grenzbebauung - die sich wie gesagt m.W. als Abstandsflächenübernahme auch in Eurem Grundbuchblatt niedergeschlagen haben müßte - begründet aus meiner Sicht ein Interesse, der Richtigkeit auf seiner Seite (bzw. an der gemeinsamen Grenze) mal auf den Grund zu gehen.

Und tut mir leid, dass es so furchtbar durcheinander ist und ich so wirr schreibe.
Das nennt man kausalen Zusammenhang.
 
S

Snowy36

Also ich blicke auch noch nicht durch, wir brauchen Bilder damit wir weiterhelfen können...

Was und wie hat der Nachbar auf Eure Grenze gebaut? Wo , an welcher Grenze befindet er sich, im Osten?

Betreffen ihn die Aufschüttungen?

Es gibt hier wirklich Leute mit Ahnung, dafür müsstest aber mal einen Lageplan oä einstellen...
 
E

Egon12

jetzt schießt euch nicht auf das "an" und "auf" ein, was überhaupt? Einmal heißt es Baugrenze (Baufenster?) einmal Grundstücksgrenze.
Es gibt hier kein auf, die Grundstücksgrenze ist ein gedacht Bleistift dicke Linie, da geht keiner mit einem dicken Pinsel hin und malt eine Strafraumgrenze. Selbst da gehört die Linie zum Strafraum

Man könnt nu noch diskutieren, was das Katasterrecht für eine Genauigkeit der Grenzpunkte angibt, in MV sind es 6 cm nach rechts und links also eine Unsicherheit von 12 cm...nu sag mir mal wo da "auf" und "an" sein soll...

Ich kann mich ansonsten nur wiederholen, gib deinem RA das Mandat und halt dich da raus. Der RA soll Akteneinsicht fordern und der RA soll die Schriftwechsel führen.
 
Zuletzt aktualisiert 11.07.2025
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