Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen?

4,30 Stern(e) 3 Votes
77.willo

77.willo

Ist das ein Gesetz, oder vertraglich geregelt? Bei unserem Bauträger musste (und konnte) ich keinerlei Versicherung übernehmen.
 
B

Bieber0815

Ist das ein Gesetz, oder vertraglich geregelt?
Ich schätze vertraglich geregelt, aber wer weiß ...

Der Normalfall beim Bauträger ist wie folgt:
- Bauträger schließt Gebäudeversicherung inkl. Feuerrohbau ab.
- Ab Abnahme schuldet der Käufer die Versicherungsprämie (siehe Bauträgervertrag; typischerweise stellt der Bauträger eine Rechnung, der Käufer zahlt an den Bauträger, nicht an die Versicherung)
- Mit Eigentumsübergang (nicht verwechseln mit der Abnahme oder dem Einzug!) geht die Versicherung auf den Käufer über, automatisch. Der Käufer hat nun 1 Monat (nicht mehr!) Zeit, die Versicherung zu kündigen. Tut er es nicht, läuft sie weiter, er kann dann typischerweise jährlich kündigen. Ab Eigentumsübergang schuldet der Käufer die Beiträge der Versicherung, es sei denn er kündigt.

Typischerweise wird ein Haus auf Kredit finanziert. In der Regel verlangt die Bank eine Versicherung. Daher wird in der Regel niemand ein Darlehen erhalten für einen Bauträgerkauf ohne Versicherung (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Auch bei einem Kauf von privat oder sonstigem Hauskauf geht die Gebäudeversicherung, soweit vorhanden, auf den Käufer über, der dann einen Monat Kündigungsfrist hat. Anschließend gilt die normale Kündigungsfrist des betreffenden Versicherungsvertrages.

Hier, bei uns, lief das so:
- Abnahme am Tag X
- Ca. 14 Monate später Eigentumsübergang (ist ja ein Akt eines Amtes)
- Gute 4 Wochen später Kündigungsbestätigung der alten Versicherung (natürlich ging unsere Kündigung dem voraus)
- Weitere 3 Monate später Rechnung des Bauträgers über ca. 14 Monate Beitrag.
Ach ja, ab Eigentumsübergang hatten wir natürlich eine neue Versicherung abgeschlossen. Wollte die finanzierende Bank auch nachgewiesen haben (ein Kauf auf Bargeld ist stets einfacher).

Meiner Erfahrung nach kann nur der Eigentümer(!) ein Haus versichern.
 
T

toxicmolotof

Sofern eine Gebäude(feuer)Versicherung besteht, geht diese immer auf den Käufer über. Das gilt nicht nur beim Bauträger.

Stell dir vor, du kaufst die Hütte, zahlst den Kaufpreis, die Hütte brennt ab und der Verkäufer sammelt die Versicherungsleistung (neben dem Kaufpreis) noch ein. Die Praxis ist komplexer, aber so sollte es halt nicht laufen.

Der Hinweis, was die Kündigungsfrist betrifft, stimmt natürlich.
 
A

Alex85

Bei Bestandsgebäuden macht dies für den Käufer zusätzlich Sinn, da Altverträge teils erheblich günstiger sein können. Diese zu übernehmen ist dementsprechend interessant.
 
77.willo

77.willo

Komisch, muss ich noch mal unseren Vertrag prüfen. Ich habe natürlich gleich nach Übergabe eine eigene Versicherung abgeschlossen.
Warum ist die Abnahme nicht der Eigentumsübergang? Im Vertrag ist der bei uns als Datum der Abnahme/Zahlung der Schlussrate genannt.
Grundbuchblätter gibt es noch gar nicht und rechnen wir auch erst 2019 mit. Trotzdem haben wir aber schon einen Grundsteuer Bescheid, etc. wo immer das Datum der Abnahme aufgeführt ist.
 
Zuletzt aktualisiert 03.07.2025
Im Forum Versicherungen beim Hausbau gibt es 153 Themen mit insgesamt 2034 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
2Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
3Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
4Bauträger ändert Grundstücksgröße 25
5Reihenmittelhaus von Bauträger kaufen - Vertragsinhalt? - Seite 271
6Bauträger hat uns im Stich gelassen - was nun tun? - Seite 642
7Hauskauf vom Bauträger - benötigte Unterlagen - Seite 533
8Grundbucheintrag vom Bauträger löschen 18
9Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
10Bauherrenseitig beim Bauen mit Bauträger - Seite 216
11Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens? 14
12Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück 10
13Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme - Seite 238
14Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19
15Bauträger-Neubau: Zwei Wohnungen kaufen und danach vereinigen - Seite 318
16Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger 48
17Grundrissänderungen Reihenendhaus von Bauträger - Seite 14133
18Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
19Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung - Seite 436
20Architekten Rechnung - Höhe ok? 13

Oben