Bauantrag abgelehnt :(

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D

Dipl-WiING

Hallo und schönes Wochenende,

eine Frage, under Bauantrag wurde überraschend abgelehnt da wir die überbaute Fläche wegen des vorgestellten Balkons (den ich von vornherein immer erwähnte beim Gespräch auf dem Amt...) abgelehnt wurde. Auch sonst hält sich auch wirklich niemand in dem Gebiet an den Bebauungsplan, auch weil hier bis vor 20 Jahren nur schwarz gebaut wurde... aber auch heute noch baut jeder Nachbar Balkone, Hütten etc. und es stört ja auch keinen... Nun meine Frage, zählen andere Bauten auch zur überbauten Fläche, z.B. ein Wintergarten, oder was ist wenn ich eine Gartenhütte neben das Haus stelle und mich auf dem Dach sonne?
Gibt es Dinge die überbaute Fläche offiziell nicht berühren? Oder sollte ich lieber dem Stadtrat mal fragen warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird?

Dank euch!

Pit
 
W

Wastl

Mein Kenntnisstand: Balkone sind wie Wintergärten untergeordnete Bauteile und dürfen sowohl die Baugrenze überschreiten, wie die bebaute Fläche. Aber: das ist in jedem Bebauungsplan anders geregelt.
Leider schafft der Schwarzbau der Nachbarn bei dir kein Baurecht. Du kannst die Nachbarn anzeigen und die müssen eventuell zurückbaten, aber du darfst deswegen nicht bauen
Anders wäre es, wenn eine ähnliche Ausnahme bei einem deiner Nachbarn so erlaubt worden ist, dann kannst du dich auf die Gleichbehandlung berufen und Einspruch bei der übergeordneten Behörde einlegen. Dazu musst du aber beim Bauamt irgendwie an die Info kommen,....
 
I

Irgendwoabaier

Wie groß ist denn der Balkon - wie breit, wie tief? nicht jeder Balkon geht als untergeordnetes Bauteil durch...
 
D

Dipl-WiING

Der Balkon ist 4,9m breit und 2,1 tief... also rund 10m2. Dieser sollte als"leichte" Holzkonstruktion vor das Haus gestellt werden. Ich denke nun daran das Haus um 4-5m2 zu verkleinern sowie den Balkon zu halbieren. Das wäre sehr Ärgerlich da der Balkon ja ein wesentlicher Bestandteil der Architektur des Hauses ist. Ich werde mich mal versuchen bei den Nachbarn zu erkundigen welche Hausgrößen die durchbekommen haben... Ich habe von einen Nachbarn gehört das er über 14% über den besagten 100m2 lag, mal sehen ob sich das bestätigt.

Grüße
 
D

DG

Hallo Dipl-WiINg,

warum gehst Du nicht mal zu einem Architekten, der sich mit den örtlichen Gegebenheiten und geltendem Baurecht auskennt? Wer hat bei Euch überhaupt den Bauantrag vorgelegt und das Problem nicht schon vorher erkannt!?

MfG
Dirk Grafe
 
B

Bauexperte

Hallo Pit,

eine Frage, under Bauantrag wurde überraschend abgelehnt da wir die überbaute Fläche wegen des vorgestellten Balkons (den ich von vornherein immer erwähnte beim Gespräch auf dem Amt...) abgelehnt wurde.
Wie D. Grafe stellt sich mit die Sinnhaftigkeit eines Bauantrages, wenn nicht alle Vorgaben aus dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Wer hat den Bautantrag erstellt und eingereicht? Die Bayerische Bauordnung regelt eigentlich alle möglichen Fragen

Oder sollte ich lieber dem Stadtrat mal fragen warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird?
DAS mag für Dich so scheinen - ob nicht der ein oder andere Nachbar hohe Strafen bezahlt oder sich schlicht ans Baufenster sowie die erforderlichen Abstandsflächen gehalten hat, sagt Dir der Augenschein nicht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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