Kaminbauer sagt fachgerecht, Kaminkehrer nicht fachgerecht

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R

raetselhaft

Hallo,

wir haben kürzlich über einen bekannten örtlichen Kaminbauer einen Ofen mit Außenkamin installieren lassen. Dieser wurde vor einer Woche vom Kaminkehrer abgenommen, jedoch mit Mängeln. Wie schlimm diese sind, kann ich als Laie jedoch nicht beurteilen, rechne aber mit dem schlimmsten.

Kaminkehrer:
Ausführung mangelhaft, da im Mauerwerk das Rohr nur einhändig läuft ohne Isolierung und dies zu einer Kältebrücke (Kondensation) im Mauerwerk führt. Die Entfernung der Versiegelung der Wandrosette ist Teil der Abnahme, da die Arbeiten sonst nicht überprüft werden können.

Kaminbauer:
Nach erneuter Besichtigung kein Mangel, jedoch wurde die ordnungsgemäß und niederschlagsdicht angebrachte Wandrosette fremd herausgeschnitten, weshalb durch diese bauseitige Demontage/Änderung am Übergang Kaminanlage-Gebäude ein evtl. gesetzlicher Gewährleistungsanspruch verwirkt wurde.


Nun, ich denke recht hat wohl der Kaminkehrer als "Sachverständiger", aber wie kommen wir nun zu unserem Recht? Die Mängel sollen natürlich behoben werden, eine Restzahlung haben wir auch noch offen, die aber in 2 Tagen bezahlt sein soll lt. Kaminbauer.

Wohin kann ich mich wenden? Die Handwerkskammer meinte sie ist nicht zuständig.

Danke für eure Tipps
 
J

JanWichmann

Ich weiss das jetzt viele sagen werden, da musst du Klagen.
Wir hatten einen ähnlichen Fall mit unserer Therme der Gas Wasser Mann sagte alles super, der Schornsteinfeger sagte da sind Mängel.
Wir haben sie dann beide zu uns eingeladen und die haben sich dann ausgetauscht und es wurde eine gute Lösung für alle gefunden.
 
Der Da

Der Da

Würde auch beide zusammenrufen, und dem Kaminbauer auffordern den Auflagen des Schornsteinfegers nachzukommen. Denn wenn der die Abnahme verweigert, bekommste keine Betriebserlaubnis.
Der Kaminbauer ist verpflichtet ein mangelfreies Gewerk abzugeben.

Sollte er jetzt auf die zahlung unbedingt bestehen, dann geh mal zu einem Baurechtsanwalt. Der soll dir sagen, wie genau du die Zahlung "unter Vorbehalt" bezahlst.
Drohe nicht gleich mit dem Anwalt, und lass diesen wenn überhaupt im Hintergrund für dich arbeiten.... sein Briefpapier kann er noch rausholen, wenn die anderen Aktionen erfolglos blieben.
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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