R
raetselhaft
Hallo,
wir haben kürzlich über einen bekannten örtlichen Kaminbauer einen Ofen mit Außenkamin installieren lassen. Dieser wurde vor einer Woche vom Kaminkehrer abgenommen, jedoch mit Mängeln. Wie schlimm diese sind, kann ich als Laie jedoch nicht beurteilen, rechne aber mit dem schlimmsten.
Kaminkehrer:
Ausführung mangelhaft, da im Mauerwerk das Rohr nur einhändig läuft ohne Isolierung und dies zu einer Kältebrücke (Kondensation) im Mauerwerk führt. Die Entfernung der Versiegelung der Wandrosette ist Teil der Abnahme, da die Arbeiten sonst nicht überprüft werden können.
Kaminbauer:
Nach erneuter Besichtigung kein Mangel, jedoch wurde die ordnungsgemäß und niederschlagsdicht angebrachte Wandrosette fremd herausgeschnitten, weshalb durch diese bauseitige Demontage/Änderung am Übergang Kaminanlage-Gebäude ein evtl. gesetzlicher Gewährleistungsanspruch verwirkt wurde.
Nun, ich denke recht hat wohl der Kaminkehrer als "Sachverständiger", aber wie kommen wir nun zu unserem Recht? Die Mängel sollen natürlich behoben werden, eine Restzahlung haben wir auch noch offen, die aber in 2 Tagen bezahlt sein soll lt. Kaminbauer.
Wohin kann ich mich wenden? Die Handwerkskammer meinte sie ist nicht zuständig.
Danke für eure Tipps
wir haben kürzlich über einen bekannten örtlichen Kaminbauer einen Ofen mit Außenkamin installieren lassen. Dieser wurde vor einer Woche vom Kaminkehrer abgenommen, jedoch mit Mängeln. Wie schlimm diese sind, kann ich als Laie jedoch nicht beurteilen, rechne aber mit dem schlimmsten.
Kaminkehrer:
Ausführung mangelhaft, da im Mauerwerk das Rohr nur einhändig läuft ohne Isolierung und dies zu einer Kältebrücke (Kondensation) im Mauerwerk führt. Die Entfernung der Versiegelung der Wandrosette ist Teil der Abnahme, da die Arbeiten sonst nicht überprüft werden können.
Kaminbauer:
Nach erneuter Besichtigung kein Mangel, jedoch wurde die ordnungsgemäß und niederschlagsdicht angebrachte Wandrosette fremd herausgeschnitten, weshalb durch diese bauseitige Demontage/Änderung am Übergang Kaminanlage-Gebäude ein evtl. gesetzlicher Gewährleistungsanspruch verwirkt wurde.
Nun, ich denke recht hat wohl der Kaminkehrer als "Sachverständiger", aber wie kommen wir nun zu unserem Recht? Die Mängel sollen natürlich behoben werden, eine Restzahlung haben wir auch noch offen, die aber in 2 Tagen bezahlt sein soll lt. Kaminbauer.
Wohin kann ich mich wenden? Die Handwerkskammer meinte sie ist nicht zuständig.
Danke für eure Tipps