Energieeinsparverordnung 2013, 2014...

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Dieter-HH

Ich habe erst vor kurzer Zeit entschieden ein Haus zu bauen und bin auf der Suche nach Informationen auf dieses Forum gestoßen.

Hier habe ich sehr viel über Empfehlungen zu einem geregelten Lüftungssystem gelesen. Nach meinen sehr umfangreichen Recherchen kommen ich zum Ergebnis, dass die geplante neue Energieeinsparverordnung derzeit keine konkreten Anforderungen zum Einbau von geregelten Lüftungssystemen enthält und dieses auch nicht geplant ist!!!!
In der geplanten Energieeinsparverordnung werden möglicherweise konkrete energetische Werte genannt, die bei jedem Neubau erreicht werden müssen. Jeder Bauherr muss bzw. kann für sich entscheiden, wie er diese Werte erreicht. Z.B. durch kontrollierte Lüftungssysteme, Fußbodenheizung, Erdwärme, Fernwärme, Wärmedämmverbundssysteme, Dicke bzw. Dichte der Baustoffe usw. Bestehende Häuser werden nicht betroffen sein.

Gruß Dieter-HH
 

€uro

...Nach meinen sehr umfangreichen Recherchen kommen ich zum Ergebnis, dass die geplante neue Energieeinsparverordnung derzeit keine konkreten Anforderungen zum Einbau von geregelten Lüftungssystemen enthält und dieses auch nicht geplant ist!!!!
Sowohl die vorhandene Energieeinsparverordnung, wie auch die Novellierung, schließen die Gültigkeit der DIN 1946-6 grundsätzlich nicht aus. Wäre ja auch ein Eklat. ;-)
...In der geplanten Energieeinsparverordnung werden möglicherweise konkrete energetische Werte genannt, die bei jedem Neubau erreicht werden müssen.
Das ist auch bei der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung so! Auch bei einer Sanierung sind Anforderungen einzuhalten.
Hier verschenken viele Käufer einer Bestandsimmobile erhebliches Potenzial, welches eine Kaufpreisminderung berechtigen würde.
...Jeder Bauherr muss bzw. kann für sich entscheiden, wie er diese Werte erreicht. Z.B. durch kontrollierte Lüftungssysteme, Fußbodenheizung, Erdwärme, Fernwärme, Wärmedämmverbundssysteme, Dicke bzw. Dichte der Baustoffe usw.
Ganz so einfach ist das nicht, mitunter müssen in Detailbereichen Mindestanforderungen eingehalten werden. Oftmals führt nur eine Kombination zum insgesamt wirtschaftlichen Ziel!

v.g.
 
D

Dieter-HH

Hallo €uro,

danke für Deine Ergänzungen. Mir ging es darum, nicht Experten wie Dich anzusprechen, sondern alle anderen zu informieren. Denn leider wird auch in diesem Forum geschrieben, dass die neue Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung) ein geregeltes Lüftungssystem erfordert. So stimmt es natürlich nicht. Wenn man sich allerdings im Rahmen der Energieeinsparverordnung für eine besonders starke Dämmung entscheidet und die Hülle sehr dicht wird, dann greift die von Dir zitierte DIN. Dort wird vorgeschrieben, dass ein geregeltes Lüftungssytem zur Zwangsbelüftung eingebaut werden muss.

Gruß Dieter-HH
 
Zuletzt aktualisiert 05.05.2024
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