B
Bauexperte
Hallo,
Die nächste Frage ist natürlich, weshalb es ein Bungalow sein muß oder meinst Du lediglich ein Bauvorhaben (BV), bei welchem ausschließlich das Erdgeschoss (EG) ausgebaut wird? Dies ist ebenfalls eine Kostenfrage, denn ein quadratischer Bungalow 106 qm/Wohnfläche (WF) - ohne ausbauvorbereitetes Dachgeschoss (DG) - dreht sich kostenseits im Bereich TEUR 170 und ein vergleichbares Einfamilienhaus (Einfamilienhaus) 110 qm/WF im Rahmen TEUR 180. Beides auf Bodenplatte und als Kfw 70 Effizienzhaus; beim Einfamilienhaus ist das DG bereits vollständig ausgebaut.
Was sagt denn der Bebauungsplan/die textl. Festsetzungen in welchem BF Du Dich bewegen darfst um was erstellen?
Freundliche Grüße
Es ist nicht so sehr die Größe des Grundstückes entscheidend (es kommt auf die Verteilung der Fläche innerhalb der 430 qm an), sondern primär das Baufenster (BF)! Danach richtet sich, ob es ein quadratischer Bungalow sein muß oder ob auch eine L-Form denkbar wäre. Letztere wäre für Deinen Wunsch - im DG 2 Kinderzimmer in Reserve zu halten - wesentlich besser geeignet, denn die Dachneigung eines Bungalows dreht sich im Allgemeinen im Bereich 22 - 30° und da ist - bei einer quadratischen Anlage des Baukörpers, nicht so sehr viel Raum für Zimmer; welcher Art auch immer.Geplant ist ein Bungalow mit rund 80-100 qm erst mal für uns zu Zweit. Da der Kinderwunsch besteht möchten wir die Möglichkeit haben im Dachgeschoss auszubauen. (30-40 qm nur für Kinderzimmer mit eigenem Bad) ... Da sollten 430 qm reichen
Die nächste Frage ist natürlich, weshalb es ein Bungalow sein muß oder meinst Du lediglich ein Bauvorhaben (BV), bei welchem ausschließlich das Erdgeschoss (EG) ausgebaut wird? Dies ist ebenfalls eine Kostenfrage, denn ein quadratischer Bungalow 106 qm/Wohnfläche (WF) - ohne ausbauvorbereitetes Dachgeschoss (DG) - dreht sich kostenseits im Bereich TEUR 170 und ein vergleichbares Einfamilienhaus (Einfamilienhaus) 110 qm/WF im Rahmen TEUR 180. Beides auf Bodenplatte und als Kfw 70 Effizienzhaus; beim Einfamilienhaus ist das DG bereits vollständig ausgebaut.
Was sagt denn der Bebauungsplan/die textl. Festsetzungen in welchem BF Du Dich bewegen darfst um was erstellen?
Freundliche Grüße