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ᐅ Bungalow mit Ausbaureserve im Dachgeschoss


Erstellt am: 15.11.2012 12:51

Bauexperte 15.11.2012 12:51
Hallo,
Bungalowfür4 schrieb:

Geplant ist ein Bungalow mit rund 80-100 qm erst mal für uns zu Zweit. Da der Kinderwunsch besteht möchten wir die Möglichkeit haben im Dachgeschoss auszubauen. (30-40 qm nur für Kinderzimmer mit eigenem Bad) ... Da sollten 430 qm reichen
Es ist nicht so sehr die Größe des Grundstückes entscheidend (es kommt auf die Verteilung der Fläche innerhalb der 430 qm an), sondern primär das Baufenster (Baufenster)! Danach richtet sich, ob es ein quadratischer Bungalow sein muß oder ob auch eine L-Form denkbar wäre. Letztere wäre für Deinen Wunsch - im DG 2 Kinderzimmer in Reserve zu halten - wesentlich besser geeignet, denn die Dachneigung eines Bungalows dreht sich im Allgemeinen im Bereich 22 - 30° und da ist - bei einer quadratischen Anlage des Baukörpers, nicht so sehr viel Raum für Zimmer; welcher Art auch immer.

Die nächste Frage ist natürlich, weshalb es ein Bungalow sein muß oder meinst Du lediglich ein Bauvorhaben, bei welchem ausschließlich das Erdgeschoss ausgebaut wird? Dies ist ebenfalls eine Kostenfrage, denn ein quadratischer Bungalow 106 qm/Wohnfläche - ohne ausbauvorbereitetes Dachgeschoss - dreht sich kostenseits im Bereich TEUR 170 und ein vergleichbares Einfamilienhaus (Einfamilienhaus) 110 qm/Wohnfläche im Rahmen TEUR 180. Beides auf Bodenplatte und als Kfw 70 Effizienzhaus; beim Einfamilienhaus ist das DG bereits vollständig ausgebaut.

Was sagt denn der Bebauungsplan/die textl. Festsetzungen in welchem Baufenster Du Dich bewegen darfst um was erstellen?

Freundliche Grüße

Bungalowfür4 15.11.2012 13:10
Bauexperte schrieb:

Was sagt denn der Bebauungsplan/die textl. Festsetzungen in welchem Baufensters Du Dich bewegen darfst um was erstellen?

Ich zitiere mal:

Im allg. Wohngebiet sind gemäß § 4(2) Baunutzungsverordnung zulässig
- Wohngebäude
- x
- x

Die Firsthöhen dürfen über dem höchsten Punkt.... (Text) maximal 9,5 Meter betragen.

Reicht dir das als Angabe.

Tja, bei den Preisen müssen wir glaube ich noch mal drüber nachdenken. Wir hatten direkt ans Alter gedacht. Das man eben nicht mehr zwangsläufig hoch muss usw. Auf der Internetseite einer großen Baufirma gibt es einen Bungalow (ohne ausgebautes Dach) mit 92 qm für 115. xxx € "schlüsselfertig" (nur ohne Tapezier- und Teppichverlegearbeiten.) Man kann die Ausstattung natürlich nicht abschätzen, aber bei der geplanten Größe haben wir uns an der Preisgröße orientiert + Nebenkosten (~ 35 TEUR gerechnet)

Bauexperte 15.11.2012 13:31
Hallo,
Bungalowfür4 schrieb:

Im allg. Wohngebiet sind gemäß § 4(2) Baunutzungsverordnung zulässig
- Wohngebäude
- x
- x
Die Firsthöhen dürfen über dem höchsten Punkt.... (Text) maximal 9,5 Meter betragen.
Das liest sich eher nach II-geschossiger Bebauung, denn nach Deinen Wünschen. Steht denn irgendwo, dass die Bebauung mit Bungalows überhaupt gestattet ist?
Bungalowfür4 schrieb:

Reicht dir das als Angabe.
Nein, nicht wirklich ...
Bungalowfür4 schrieb:

Tja, bei den Preisen müssen wir glaube ich noch mal drüber nachdenken. Wir hatten direkt ans Alter gedacht. Das man eben nicht mehr zwangsläufig hoch muss usw.
Das ist ja auch zunächst einmal vernünftig; Du kannst auch in einem klassischen Einfamilienhaus altersgerechte Abstände/Einbauten beachten. Du mußt halt aufpassen, dass ein Lift auf die zu verbauende Treppe aufgesetzt werden kann, wenn meine Vermutung zur erlaubten Bebauung zutrifft => II-geschossige Bebauung.
Bungalowfür4 schrieb:

Auf der Internetseite einer großen Baufirma gibt es einen Bungalow (ohne ausgebautes Dach) mit 92 qm für 115. xxx € "schlüsselfertig" (nur ohne Tapezier- und Teppichverlegearbeiten.) Man kann die Ausstattung natürlich nicht abschätzen ...
Ich kann es so langsam nicht mehr hören/lesen - es hat Niemand etwas zu verschenken - das Angebot dieses Anbieters solltest Du Dir genau anschauen; insbesondere die BB und die vertragliche Gestaltung. Es geht nicht - schon gar nicht bei einem Bungalow - zum qm-Preis/Wohnfläche von € 1.250,00 qualitativ vernünftig zu erstellen.

Freundliche Grüße

Bungalowfür4 15.11.2012 13:39
Wohngebäude = 1,0 - 2,0 geschossig (sorry!)

Das hier niemand was zu verschenken hat ist mir bewusst, danke für den "dezenten" Hinweis....

Die ortsansässige Firma die wir ins Auge gefasst haben, baut bereits in dem Baugebiet.
Ein 1,5 geschossiges Haus zum qm-Preis von 1150 € (bei deiner Rechnung oben wären es 1500 € ) also sind hier schon deutlich andere Preise.

Bungalowfür4 15.11.2012 13:39
Wohngebäude = 1,0 - 2,0 geschossig (sorry!)

Das hier niemand was zu verschenken hat ist mir bewusst, danke für den "dezenten" Hinweis....

Die ortsansässige Firma die wir ins Auge gefasst haben, baut bereits in dem Baugebiet.
Ein 1,5 geschossiges Haus zum qm-Preis von 1150 € (bei deiner Rechnung oben wären es 1500 € ) also sind hier schon deutlich andere Preise.

Bauexperte 15.11.2012 13:49
Hallo,
Bungalowfür4 schrieb:

Die ortsansässige Firma die wir ins Auge gefasst haben, baut bereits in dem Baugebiet. Ein 1,5 geschossiges Haus zum qm-Preis von 1150 € (bei deiner Rechnung oben wären es 1500 € ) also sind hier schon deutlich andere Preise.
Es stellt sich die Frage der Wertung des Angebotspreises weiterhin. In "meinem" Preis bestellst Du den Möbelwagen und ziehst in ein Kfw 70 Effizienzhaus ein. Beim BU mit € 1.150/qm auch ? Will heißen, Du mußt sehr sorgfältig lesen => was nicht in der BB steht oder im Vertrag schwarz auf weiß festgehalten ist, gilt als nicht gekauft!
Nur einem vermeintlich günstigen Preis hInterhyprzulaufen, ist in den wenigstens Fällen eine gute Investition.

Du hast Dich aus Niedersachsen angemeldet - habe ich gerade erst gesehen, dort ist es im Bereich bis Max. 5% günstiger. Sollte es noch mehr sein, der erneute Hinweis, sehr sorgfältig zu lesen.

Freundliche Grüße
bungalowseinfamilienhausbebauungbaufensterwohnflächewohngebäudekfweffizienzhausbaugebietrechnung