ᐅ Zustimmung Grenzbebauung bei Teilaufstockung eines Daches
Erstellt am: 06.01.25 12:48
Hallo,
gerne würde ich ein Häuschen erwerben. Leider sitzt dieses direkt an einem anderen. Die Nachbarn haben bereits klar gemacht, dass keiner Änderung zugestimmt wird.
Aktuell besteht das Haus aus zwei Teilen.
Das erste Teil hat zwei Geschosse und ein Satteldach, das nach Norden und Süden abfällt.
Der zweite teil besteht aus einem Geschoss und einem darauf aufbauenden, einflügeligen Schrägdach, das nach Weste abfällt und unterhalb des Daches des Hauptteiles endet.
Die Frage:
Benötige ich die Zustimmung, wenn ich den Anbau um ein weiteres OG erweitere mit Flachdach aber unter der bisherigen Grenze bleibe?
Der Nachbar ist so in keiner Weise schlechter gestellt.
Vielen Dank
gerne würde ich ein Häuschen erwerben. Leider sitzt dieses direkt an einem anderen. Die Nachbarn haben bereits klar gemacht, dass keiner Änderung zugestimmt wird.
Aktuell besteht das Haus aus zwei Teilen.
Das erste Teil hat zwei Geschosse und ein Satteldach, das nach Norden und Süden abfällt.
Der zweite teil besteht aus einem Geschoss und einem darauf aufbauenden, einflügeligen Schrägdach, das nach Weste abfällt und unterhalb des Daches des Hauptteiles endet.
Die Frage:
Benötige ich die Zustimmung, wenn ich den Anbau um ein weiteres OG erweitere mit Flachdach aber unter der bisherigen Grenze bleibe?
Der Nachbar ist so in keiner Weise schlechter gestellt.
Vielen Dank
H
hanghaus202306.01.25 13:56Das ist nach der Landesbauordnung Hessen nicht zulässig.
Siehe § 6 Abstandsflächen und Abstände
Ich geh davon aus, das das Pultdach zur Grenze abfällt.
Siehe § 6 Abstandsflächen und Abstände
Ich geh davon aus, das das Pultdach zur Grenze abfällt.
hanghaus2023 schrieb:
Das ist nach der Landesbauordnung Hessen nicht zulässig.
Siehe § 6 Abstandsflächen und Abstände
Ich geh davon aus, das das Pultdach zur Grenze abfällt.Hier kann man es gut erkennen.
Die Höhe des Daches reicht für ein Vollgeschoss.
Der vordere Teil des Daches würde auf die Höhe des hinteren Teils angehoben.
Schade, schade, dass es nicht geht.
Wären Gauben auch Genehmigungspflichtig?
H
hanghaus202306.01.25 14:11Kannst Du mal den Lageplan zeigen mit der relevanten Nachbarbebauung? Ist das im Hintergrund der Nachbar?
Die Genehmigung erteilt das Bauamt. Die solltest anfragen ob Dein Vorhaben genehmigt werden kann. Die verstehen auch was Du meinst. Ich bisher leider nicht.
Ist das die Straßenfront?
Die Genehmigung erteilt das Bauamt. Die solltest anfragen ob Dein Vorhaben genehmigt werden kann. Die verstehen auch was Du meinst. Ich bisher leider nicht.
Ist das die Straßenfront?
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