Roth Massivhaus - wer leidet noch unter inakzeptablen Wartezeiten?

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H

Hausbau 2021

Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen. Einige verwundern mich ein wenig. Natürlich kann ich hier nicht den 12-seitigen Vertrag und die 16-seitige Bauleistungsbeschreibung veröffentlichen - allein schon aus Urheberrechtsgründen. Aber ohne die Vertragskenntnis direkt zu dem Urteil zu kommen, dass hier keine justiziablen Gründe vorliegen, wir „ungeschickt“ und mehr sind, halte ich mindestens für etwas flüchtig. Laienhaft sind wir natürlich - wir haben kein Baurecht studiert - mittlerweile werden wir notgedrungen besser.

Zu den bisherigen Nachfragen:
Natürlich sind Fristen vereinbart - vier an der Zahl.
Die erste ist in einer Vertragsergänzung enthalten und betrifft die bis zu 10-monatige Dauer für die Erstellung der Bauantragsunterlagen. (nur zur Infor: nach zunächst fehlerhaften und unvollständigen Unterlagen, war der Bauantrag nach "schon" nach 9 Monaten vollständig beim Bauamt vorliegend)
Die zweite ist die Festpreisbindung von 12 Monaten.
Die dritte ist eine 30-Werktage-Frist nach Vorliegen aller Baubedingungen bis mit dem Bau begonnen werden muss.
Die vierte ist eine Bauzeit von 10 Monaten.
Für alle anderen Leistungen gilt gemäß des Baugesetzbuch §271, dass diese sofort fällig sind.

Zur Festpreisgarantie, 11ant und moeSzyslak:
Ja, du (11ant) hast Recht. Die Festpreisgarantie von Roth ist praktisch wertlos, weil allein mit der Zeit der Bauantragsstellung (10 Monate) zzgl. selbst einer optimalen Genehmigungsdauer von 6 Wochen, die wohl einige Berliner Bauämter erreichen und den 30 Werktagen Zeit bis zum Baustart der Garantiezeitraum überschritten wird. Das ist ein Punkt, wo man den mündlichen Aussagen von Roth, denen wir Glauben geschenkt hatten, nicht trauen sollte. Die Optionen, die man dann hat sind unterschreiben oder einen anderen Bauträger finden. Bisher empfehlen wir Option B.

Zu den Verträgen:
Justiziabel ist unser Fall daher, da es für die Erstellung der Bauausführungsplanung und der Statik keinen vereinbarten Zeitraum gibt oder anders formuliert: Wir haben dem Auftragnehmer hier nicht eingeräumt, wie beim Bauantrag 10 Monate Zeit zu haben. Damit gilt, dass die Leistung sofort fällig wird (s.o.) zzgl. eines angemessenen Zeitraums, den die Erstellung in Anspruch nimmt. Wir warten mittlerweile 1 Jahr und 6 Monate darauf, dass Roth diese Unterlagen erstellt (#12MonatePreisgarantie). Das ist (zum Glück nicht nur) unserer Auffassung nach nicht angemessen. Vertraglich ist dies insbesondere daher unzulässig, da Bauverträge ein Fertigstellungsdatum enthalten müssen oder einen Zeitraum für die Erstellung der Leistung.
In diesem Fall wäre man ja auf Rothes Gnaden angewiesen, dass sie die Statik-Unterlagen (die Voraussetzung für den Beginn der 30 Tage Frist bis Baubeginn sind) nicht bis in alle Ewigkeit zurückhalten, um die nächste Frist nicht in Gang zu setzen.
Auf unsere damalige Fristsetzung reagierte Roth übrigens mit einem umfangreich ausformulierten Ablehnung, dass unsere Angaben „irrelevant seien“, die Sachlage „erschöpfend erörtert“ sei und es halt „so lange dauert, wie es dauert.“ Nun ja.

Was sich daraus ergibt und wir suchen:
Falls jemand einen guten Anwalt kennt, nehmen wir natürlich weitere Empfehlungen entgegen. Ansonsten sind wir über den Bauherren-Schutzbund aber fündig geworden.
Da naheliegend erscheint, dass Roth hier mehr Aufträge angenommen als Kapazitäten aufgebaut hat, suchen wir weitere Bauherren, die unser Schicksal teilen und ebenso Schadensersatzansprüche geltend machen müssen / dies planen. Denn diese These ist nur naheliegend, würde aber sicherlich vor Gericht untermauert werden können, wenn wir kein Einzelfall sind. Natürlich wären wir auch ergebnisoffen an Erfahrungsberichten interessiert, von Bauherren von Roth, die im Jahr 2021 ihren Bauvertrag unterschrieben haben und es geschafft schon haben einen ersten Stein gemauert zu bekommen.
Hallo Egon,
wir bauen ebenfalls mit Roth, Bauort ist im Norden Berlins. Der Bau läuft jetzt zwar, jedoch sehr schleppend und mit langen Ruhezeiten, in denen auch mal 2 Monate gar kein Gewerk erscheint. Wir sind daher an einem Austausch und an der Bildung einer Interessengemeinschaft zur Sicherung der Interessen und Durchsetzung der Rechte eines Bauherren interessiert.
 
11ant

11ant

Hallo Egon,
wir bauen ebenfalls mit Roth, Bauort ist im Norden Berlins.
Wenn Du ihn im Format @Egon2022 ansprichst, erhält er wahrscheinlicher einen Hinweis darüber. An Deiner Stelle täte ich das mit allen Mitbauherren des Threads so ...
Der Bau läuft jetzt zwar, jedoch sehr schleppend und mit langen Ruhezeiten, in denen auch mal 2 Monate gar kein Gewerk erscheint.
Was ist denn der Bautenstand nach Bauzeitenplan, und welche Gewerke sind bisher konkret wie lange verzögert?
Viele Bauherren vergessen leider konkrete Etappenzielvereinbarungen, dann schuldet der GU worst Case nur den Fertigstellungstermin (und gerät auch keinen Tag früher auch rechtlich in Verzug, egal wie unaufholbar ein Rückstand inzwischen geworden ist).
Schleppendes Engagement der Subunternehmer ist leider nicht selten ein Indikator für schleppende Zahlungen des GU´ an seine Subs, und eventuell auch als Vorbote für eine Insolvenzbedrohung zu lesen. Zu diesem Aspekt laufen hier aktuell mehrere Threads. Wenn GU´ insolvent gehen, zwingt das manche derer Subs zum Aufgeben, und dann fehlen die auch bei den verbliebenen "gesunden" GU´ in der Mannschaftsaufstellung. Wie läuft denn die Kommunikation darüber?
 
B

bafische

@Egon2022

Wir haben bei Roth in Berlin 2020 einen Kaufvertrag unterschrieben, diesen aber widerrufen.
Grund - bei der Kaufvertragsprüfung durch einen RA vom Bauherren-Schutzbund traten zu viele Fallstricke zu Lasten des Bauherrn zu Tage.
Nach Rücksprache mit Roth waren diese zu keinerlei Kompromissen bereit und der Junior hat uns mit den Worten "Entweder so oder gar nicht" zurück zur Tür geschickt obwohl der Bauvertrag mit dem Verbraucherschutzrecht nicht vereinbar war.
2020 war man als Bauherr ja noch demütiger und devoter Bittsteller bei Baufirmen.
 
E

Egon2022

@bafische
Das war definitiv die richtige Entscheidung.

Es war bei uns weniger Demut als rückblickend blauäugig aufgrund der vielen positiven Erfahrungen, die wir online und durch Gespräche recherchieren konnten.
Sie haben uns hier sicherlich desensibilisiert, sodass wir die Fallstricke jetzt leider im Nachgang juristisch aufarbeiten müssen - wenn die Firma dann noch existiert.
 
H

Hausbau 2021

Wenn ein Bauvertrag Punkte enthält, die gegen das ‚Verbraucherschutzrecht’ bzw. Baugesetzbuch verstoßen sind diese m.E. doch nichtig, ggfs. lässt sich dadurch auch der ganze Vertrag anfechten (meine Vermutung als ‚Hobbyjurist‘ mit gefährlichem Halbwissen).
Das bringt den Bau zwar auch nicht voran aber vielleicht lässt sich dadurch ein finanziellen Nachteil vermeiden; ich denke dabei u.a. an das Nachtrags-Angebot nach Ende der 12-monatigen Preisgarantie.

für uns scheint es offensichtlich, dass am Anfang alles dafür getan wird, dass der Bauherr aus der Festpreisgarantie läuft - die Wartezeiten bei externen Planungsbüros betrugen zum Teil 3 Monate, die für einen Termin zur Bemusterung auch 2 Monate, so dass die 12 Monate zum Baubeginn nicht zu schaffen waren. Das war von uns als Verbraucher auch nicht zu beeinflussen und wir mussten, damit Roth überhaupt weitermacht, das ‘Nachtragsangebot‘ (= Preiserhöhung > 20 TEUR) unterschreiben. Haben uns damals wirklich erpresst gefühlt. Das Wort Angebot in Nachtragsangebot ist auch eine Phrase denn es bedeutete eigentlich mehr „friss oder stirb“, also unterschriebt oder wir machen nicht weiter.
 
11ant

11ant

für uns scheint es offensichtlich, dass am Anfang alles dafür getan wird, dass der Bauherr aus der Festpreisgarantie läuft - die Wartezeiten bei externen Planungsbüros betrugen zum Teil 3 Monate, die für einen Termin zur Bemusterung auch 2 Monate, so dass die 12 Monate zum Baubeginn nicht zu schaffen waren. Das war von uns als Verbraucher auch nicht zu beeinflussen und wir mussten, damit Roth überhaupt weitermacht, das ‘Nachtragsangebot‘ (= Preiserhöhung > 20 TEUR) unterschreiben. Haben uns damals wirklich erpresst gefühlt. Das Wort Angebot in Nachtragsangebot ist auch eine Phrase denn es bedeutete eigentlich mehr „friss oder stirb“, also unterschriebt oder wir machen nicht weiter.
Ich deute diese Schilderung so, als seien noch nicht erbrachte Leistungsbestandteile erneut - und nun zu einem höheren Preis - angeboten worden; der gestiegene Preis sei im Zusammenhang mit (auftragnehmer)schuldhafter Zeitverzögerung zustandegekommen; und faktisch habe der Auftragnehmer seine (fortgesetzte) Vertragserfüllung von der Annahme eines erneuten Angebotes (= faktisch also der Zustimmung zur Preiserhöhung ggü. den vorherigen Vereinbarungen) abhängig gemacht. In diesem Zusammenhang würde ich eine Erpressung durchaus nicht nur "gefühlt" erfüllt sehen. War der Vertrag denn da bereits zu erfüllen begonnen worden (sonst hätte ich hier eine Kündigung bzw. Auflösung für aussichtsreich gehalten) ?

Der Begriff des Nachtragsangebotes meint ein Angebot über nach Vertragsabschluss auf- oder hinzubemusterte Leistungen oder Lieferungen, also z.B. wenn eine vormals "bauseitig" vorgesehene Terrassenüberdachung nun doch noch mit in das Auftragsvolumen des (angebotenen oder bereits zu erfüllen begonnenen) Bauvertrages hineingenommen werden soll. Ein Nachtragsangebot enthält also entweder die zusätzlichen Vertragsbestandteile oder das neue Gesamtvolumen, der Preis für die "alten" Lieferungen und Leistungen bleibt dabei regelmäßig unverändert.
Ein jüngeres Angebot derselben - also nicht verbesserten oder erweiterten - Leistungen zu verteuerten Konditionen ist KEIN Nachtragsangebot !
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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