kbt09
.. das sollte man nicht einkalkulieren. Die Finanzämter sind auch nicht von gestern und dann wird die Vermietung schnell Liebhaberei.Steuerersparnis durch "Verluste" bei Vermietung ca. 150 € pro Monat
.. das sollte man nicht einkalkulieren. Die Finanzämter sind auch nicht von gestern und dann wird die Vermietung schnell Liebhaberei.Steuerersparnis durch "Verluste" bei Vermietung ca. 150 € pro Monat
Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann. Zumindest war es mal so... das sollte man nicht einkalkulieren. Die Finanzämter sind auch nicht von gestern und dann wird die Vermietung schnell Liebhaberei.
Nein, weil unmoralisch oder nein, weil geht nicht?man ist nicht gezwungen den optimalen Gewinn reinzubekommen. Aber Darlehen so gestalten, dass die Einliegerwohnung belasteter ist, dann noch familiengünstig vermieten und dann den Verlust geltend machen wollen ... ich sage mal nein.
Die Grenze liegt aktuell bei 50% (Bezugsgröße ist die Warmmiete) und es MUSS eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein. Beides zusammen wird schwierig, ist aber grds. rechtlich sauber.Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann.
beantwortest du doch selber mit ;)Nein, weil unmoralisch oder nein, weil geht nicht?
und es MUSS eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein