Finanzierung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung für Eltern

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Y

ypg

.. das sollte man nicht einkalkulieren. Die Finanzämter sind auch nicht von gestern und dann wird die Vermietung schnell Liebhaberei.
Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann. Zumindest war es mal so.
 
kbt09

kbt09

... aber, ob man damit dauerhaft Verlust machen kann ;) ... man ist nicht gezwungen den optimalen Gewinn reinzubekommen. Aber Darlehen so gestalten, dass die Einliegerwohnung belasteter ist, dann noch familiengünstig vermieten und dann den Verlust geltend machen wollen ... ich sage mal nein.
 
S

SaniererNRW123

man ist nicht gezwungen den optimalen Gewinn reinzubekommen. Aber Darlehen so gestalten, dass die Einliegerwohnung belasteter ist, dann noch familiengünstig vermieten und dann den Verlust geltend machen wollen ... ich sage mal nein.
Nein, weil unmoralisch oder nein, weil geht nicht?

Mit den korrekt aufgesetzten Verträgen (sowohl bei den Baukosten als auch in Darlehensvertrag) ist das problemlos möglich.
Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann.
Die Grenze liegt aktuell bei 50% (Bezugsgröße ist die Warmmiete) und es MUSS eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein. Beides zusammen wird schwierig, ist aber grds. rechtlich sauber.
 
X

xMisterDx

Wie erreiche ich, rechtlich sauber, eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn ich einen Neubau zu 50% der ortsüblichen Miete anbiete und damit offensichtlich Verlust mache?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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