GU baut ohne finalen Werksplan

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11ant

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In der Formulierung
die für ihn erforderliche Werk- und Detailplanung
sind die überhaupt zu erstellenden Werk- und Detailpläne bereits unter den Vorbehalt gestellt, daß der Auftragnehmer diese für seine Auftragsausführung für erforderlich hält. Wenn er meint, außer Schal- und Bewehrungsplänen derlei nicht zu brauchen und die Installateure ihren Gewohnheiten folgen lassen zu können, das ist das eben so. Dann ist nur das Pläneset aus der Baugenehmigung die "Bibel" der Bauarbeiter. Einen Anspruch auf Zeichnungen für Euer Familienalbum sehe ich hier nicht ableitbar. Solche dadurch zu erzwingen, trotz beanstandungsfreier Leistungsergebnisse Zahlungen zurückzuhalten, wäre aus meiner Sicht ein vertragswidriges Verhalten eurerseits.
Der Auftragnehmer fertigt auf seine Kosten
bedeutet nichts weiter, als daß er - soweit er Detailzeichnungen überhaupt für erforderlich hält - diese ohne zusätzliche Berechnung fertigt. Zu einer zugesicherten Inklusivleistung werden sie dadurch nicht.

Es steht ihm frei, seine Leute mit einer beliebigen Mischung aus Zeichnungen und mündlichen Verabredungen, an welchen Stellen von den Zeichnungen abweichend gearbeitet werden soll, zu führen.
 
C

casaro

Danke, das ist in der Tat ein interessanter Aspekt den ich noch nicht gesehen habe.

Allerdings habe ich ja auch Pflichten (Freigabe der Werkpläne), welche ich halt einfach nicht erfüllen kann wenn da ein Fehler in den Werkplänen ist. Wenn die Pläne nicht genug ins Detail gehen ist das eine Sache (als Laie weiß ich ja eh nicht was da rein gehört und was nicht). Aber wenn ein Fehler drin ist z.B. die Position einer Tür nicht stimmt kann ich da ja nicht meine Unterschrift drauf setzen und drauf vertrauen dass das später durch mündlichen Verabredungen gegenüber dem Handwerker geklärt wird (obwohl es den Anschein hat dass es im Moment genau so funktioniert).

Um noch ein bisschen mehr Info zu geben. Wir haben auch folgendes im Werkvertrag stehen:
Das Bauwerk ist spätestens innerhalb von 17 Monaten nach
• Übergabe der Planunterlagen, insbesondere der Baugenehmigung,
• Freigabe der Werkpläne durch den Auftraggeber und
• einer schriftlichen Bankbestätigung durch den Auftraggeber über die Finanzierungssicherstellung des gesamten Bauvorhabens
Für mich wirkt es also so als ob der GU die finalen Werkpläne nicht rausrückt damit wir sie nicht genehmigen können und die 17 Monate Frist anfängt zu laufen. Nun ist es so dass es uns ziemlich egal ist wann das Haus fertig wird. Ich denke eher dass der GU an einer schnellen Fertigstellung interessiert ist (steigende Rohstoffpreise). Ich versuche raus zu finden ob wir noch irgendeinen anderen Nachteil dadurch haben, dass die Werkpläne nicht final und freigegeben sind.
 
11ant

11ant

Gütige Göttin. Möchtest Du vielleicht die Erdumdrehung anhalten, bis Du die (grob geschätzt mehreren Trilliarden) Erbsen auf der Welt ganz bestimmt alle einzeln gezählt hast ? - aktuell ist ein Krieg im Gange, und die Prepper bunkern vielleicht nicht nur Spaghetti und Klopapier, sondern entziehen auch einige Erbsen Deiner Zählung !
kann ich da ja nicht [...] drauf vertrauen dass das später durch mündlichen Verabredungen gegenüber dem Handwerker geklärt wird (obwohl es den Anschein hat dass es im Moment genau so funktioniert)
Na dann also wohl doch.
Für mich wirkt es also so als ob der GU die finalen Werkpläne nicht rausrückt damit wir sie nicht genehmigen können und die 17 Monate Frist anfängt zu laufen.
Offensichtlich hat Dein "fehlender" Friedrich-Wilhelm niemanden davon abgehalten, mit der Vertragserfüllung zu beginnen (das nennt der Jurist einen geheilten Mangel). Und das auch noch im Ergebnis sollgerecht - was will man mehr ?

Bist Du ein Römer (denn die sind ja laut Asterix für das Spinnen zuständig, *LOL*) ?

Aber wenn ein Fehler drin ist z.B. die Position einer Tür nicht stimmt
Dein GU wird das Haus nach den Genehmigungsplänen bauen. Wenn Du davon abweichend eine Tür anderswo sitzen haben willst, wäre das theoretisch erst mit dem Bauamt abzustimmen (aber wie ich Deinen GU einschätze, macht der Dir das auch "unter der Hand" so wie Du es willst). Ob Dir von dem ganzen Tinnef jemand noch extra ein Bildchen malt mit lachender gelber Sonne oben und hinten drauf geschrieben "für Papa", ist in der Praxis unnötige Korinthenkackerei. Wenn die Dame meines Herzens das wüßte, würde sie lachen und sagen, Du wärest genau so ein komischer Vogel wie ich :)
 
C

casaro

Puh das hat jetzt irgendwie eine komische Wendung genommen. Meine Frage war doch eigentlich neutral gestellt. Warum wird die Diskussion jetzt mit Sarkasmus und Ironie ins Unbrauchbare gezogen? Das erinnert mich an der Internet der 90er Jahre.

Trotzdem danke für den input...
 
11ant

11ant

Puh das hat jetzt irgendwie eine komische Wendung genommen. Meine Frage war doch eigentlich neutral gestellt. Warum wird die Diskussion jetzt mit Sarkasmus und Ironie ins Unbrauchbare gezogen?
Nein, die Komik liegt schon in der Ausgangslage. Die Selbstsicht, sachlich zu sein, teilst Du mit anderen Pessimisten. Laß´ Dir - in einem Forum mit einiger versammelter Bauerfahrung - gesagt sein, daß Deine Situation als "Problemstellung" fehletikettiert wäre. Bei Dir wird in Übereinstimmung mit dem was beauftragt wurde gebaut, abweichen tun nur Pläne (deren Fehler aber wie Du selbst festgestellt hast niemand umsetzt). Auf zigtausend anderen Baustellen läuft es - teils dramatisch - genau umgekehrt. Werde nicht zum Alkoholiker von den vielen Sektflaschen, die Du hier solidarisch mit diesen anderen Bauherren eigentlich köpfen müßtest !
 
C

casaro

Ich habe doch gar nicht gesagt das die Ausgangslage ein Problem wäre sondern genau das war die Frage. Ist diese Situation ein Problem oder könnte sie zum Problem werden?

Ich finde die Situation komisch. In meinem Beruf würde sowas nicht gehen. Da erstellt man einen Plan/Vertrag, beide Seiten unterschreiben und dann gibt es hinterher kein Hick Hack wer was wann wir wo ausgemacht hat. Aber aus deinen Antworten schließe ich dass das aufm Bau anders läuft und absolut normal ist.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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