Genehmigungspflichtig? 2 Wohnungen zur Maisonette verbinden

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M

Michael P.

Moin zusammen!

Uns wurde ein schönes Dreifensterhaus angeboten. Um es für uns interessant werden zu lassen, müssten wir EG und 1.OG mit einer zusätzlichen Treppe zu einer Maisonette verbinden. Meine Sorge: Im DG befindet sich eine kleine, vermietete Wohnung, die m.E. nur einen Fluchtweg über das Haupt-Treppenhaus hat. Ich hoffe, dass hier der Bestandschutz wirkt, ich mir diesen aber durch den geplanten Umbau zerschießen könnte. Da wir zur Zeit noch in der Phase "lohnt es sich überhaupt, sich das Ganze anzuschauen/ein Baugutachten einzuholen/eine Architekten hinzuzuziehen" sind, wäre es toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank schon einmal!
 
Y

ypg

Was möchtest Du denn? Wohnung behalten und EG mit OG-Hälfte ausbauen?
Ein Hausplan wäre notwendig, um überhaupt etwas sagen zu können.
 
Y

ypg

Wenn nicht gar Denkmal- bzw. Ensembleschutz im Wege steht, sehe ich mindestens einen aufwendigen Eingriff in die Statik.
Um so etwas zu behaupten , sollte man zumindest eine - nur eine - Einzelheit wissen - so wie gesagt ist es einfach nur ein Raushauen von seltenen Eventualitäten . Völlig indiskutabel.
 
11ant

11ant

Um so etwas zu behaupten , sollte man zumindest eine - nur eine - Einzelheit wissen
Wir wissen zwei, das sind mindestens eine ;-)
1. es ist die Schaffung eines Deckendurchbruches in der Größe eines Treppenloches vorgesehen => Statikeingriff, nicht von Pappe, gewiß;
2. es fiel das Stichwort "Dreifensterhaus" (das ist ein Haustyp, dem meist baugeschichtliche Bedeutung zugewiesen wird und der üblich in geschlossener Bebauung anzutreffen ist) => mindestens der Anfangsverdacht eines möglichen Ensembleschutzes sollte geprüft werden, ehe man davon ausgeht, wie mit einem hundsgemeinen Gebrauchthaus verfahren zu dürfen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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