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ᐅ Rechte beim Schlüsselfertig-Bau

Erstellt am: 16.03.11 10:34
L
LeMueck
L
LeMueck
16.03.11 10:34
Hallo,

meine Familie hat sich für schlüsselfertiges Bauen entschieden. Jedoch würde ich gerne hin und wieder geleistete Gewerke überprüfen. Ganz konkret bin ich auf die Sache gestoßen, nachdem wir uns für eine Estrichbewehrung entschieden haben. Es gibt da Materialunterschiede. Selbst wenn die Baufirma nun dem Handwerker beauftragt, eine Metallbewehrung einzubringen, ist noch lange nicht gesagt, dass dieser das auch macht. Ich bin immer skeptisch, was Leistungen auf dem Bau betrifft, auch wenn ich damit den ehrlichen Handwerkern unrecht entgegen bringe. Leider habe ich schon zu oft im Bekanntenkreis von Pfusch gehört. Einfache Lösung ist, dass ich am Tag der Erstellung eine Kontrolle mache. Ich habe beim Bauleiter einen Baualblaufplan erbeten. Dieser ziert sich jedoch und auch die Firmenleitung sagte, dass das schwierig sei, da sich Termine ständig verschöben und eine Mitteilung an die Käufer eine unzumutbare Belastung für die Bauleiter darstellte. So kam es auch, dass ich von den Tiefbauarbeiten für die Hausanschlüsse viel zu spät Kenntnis erhalten habe, so dass es jetzt fraglich ist, ob die Telekommunikationsversorger noch rechtzeitig ihre Arbeiten erbringen können.

Meine Fragen nun:
Habe ich ein Anrecht auf die Termine? Wie kann ich diesen geltend machen? Habe ich einen Anspruch auf z.B. Schadenersatz, wenn ich erneut Tiefbauer beauftragen muss, um Telekommunikationsanschlüsse durchführen zu lassen?

Vielen Dank für Hilfe.

Gruß

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Hallo LeMueck,

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